VDJ Info extra 07/2022 vom 09.08.2022
Jetzt anmelden: 50 Jahren VDJ am 24.09.2022 im Literaturhaus in Frankfurt/Main!
50 Jahre VDJ heißt es am 24.09.2022 im Frankfurter Literaturhaus. Mit dem heutigen Newsletter extra wollen wir nochmal darauf hinweisen, dass die Anmeldung bis zum 18.08.2022 geöffnet ist - wegen der begrenzten Teilnehmendenzahl ist aber eine schnelle Anmeldung in jedem Fall sinnvoll. Melden Sie sich an unter anmeldung@vdj.de
Wir freuen uns auf eine schöne Feier in Frankfurt. Neben intergenerationellen Perspektiven auf unsere Vereinigung und Grußworten von Mitstreiter*innen wird es ein Podium mit vielen Autor*innen des Jubiläumsbandes "Streit ums Recht" (VSA Verlag) geben. Außerdem erfolgt ab 19 Uhr die Verleihung des Hans-Litten-Preises mit Kulturprogramm. Zum Austausch, Kennenlernen und Wiedersehen haben wir ein gemeinsames Abendessen organisiert. Die Teilnahme ist gegen einen Spendenbeitrag möglich. Weitere Informationen zur Veranstaltung, zum Programm und zur Anmeldung finden sich hier.
BVerfG: Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom Kindergeld verfassungswidrig
Mit Beschluss vom 28.06.2022 hat das BVerfG festgestellt, dass es mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG nicht vereinbar ist, dass Menschen, denen der Aufenthalt in Deutschland aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erlaubt ist, nur dann einen Anspruch auf Kindergeld haben, wenn sie sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und zusätzlich entweder erwerbstätig sind, Arbeitslosengeld I beziehen oder Elternzeit in Anspruch nehmen. Zwar sei die Anknüpfung an eine dauerhafte Bleibeperspektive generell ein legimter Anknüpfungspunkt, die Verknüpfung zwischen humanitärem Bleiberecht und Erwerbstätigkeit jedoch nicht geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Gerade bei einem Bleiberecht aus humanitären Gründen hänge die Dauerhaftigkeit des Aufenthalts nicht an der Erwerbstätigkeit. Die Pressemitteilung des Gerichts findet sich hier.
"Pimmelgate" - Hausdurchsuchung wegen "Beleidigung" des Hamburger Innensenators war rechtswidrig
Eher aus der Kategorie "Kurioses" berichten wir heute von einer Entscheidung des LG Hamburg. Auslöser des Zwists war ein im Mai 2021 an den Hamburger Innensenator Grote gerichteter Tweet beim Kurznachrichtendienst Twitter mit dem Wortlaut "Du bist so 1 Pimmel". Zum "Pimmelgate" wurde die Angelegenheit, als die Staatsanwaltschaft nach einem Strafantrag Grotes wegen Beleidigung im September die Wohnung des mutmaßlichen Urhebers des Tweets durchsuchen ließ. Das beurteilte das Gericht als rechtswidrig. Auch dann, wenn es zunächst einen Anfangsverdacht und die Hoffnung gegeben habe, Beweise zu finden, habe es allerdings an der Verhältnismäßigkeit zwischen der Razzia und der Schwere der Straftat und damit dem Interesse des Staates gefehlt. Ein Bericht des NDR findet sich hier.