VDJ Info eXtra 09/2016 vom 20.07.2016

DIE LINKE klagt gegen CETA vor dem Bundesverfassungsgericht

Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag hat durch ihren Verfahrensbevollmächtigten Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano Klage gegen das Freihandelsabkommen CETA beim BVerfG erhoben. Gegenstand des Verfahrens ist eine Organklage der Fraktion und Verfassungsbeschwerde aller Fraktionsmitglieder sowie ein Rechtsschutzantrag zu den Hauptsacheverfahren und die Anregung zu einem Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV

Hauptangriffspunkte sind die Investitionsgerichtsbarkeit, die Regulierungs-Ausschüsse ohne parlamentarische Rückbindung, die eklatante Einschränkung demokratischer Gestaltungsmacht sowie mangelnder Schutz der Menschenrechte.

Die Klageschrift im Wortlaut:

https://dokumente.linksfraktion.de/inhalt/schriftsatz1507-ceta-organklage.pdf

Die Türkei ist kein Rechtsstaat mehr

In einer Erklärung protestiert die NRV gegen die Entlassung und Verhaftung von Richtern in der Türkei. Sie warnt davor, dass das Regime mit der rückwirkenden Wiedereinführung der Todesstrafe die Gemeinschaft zivilisierter Staaten ganz verlassen könnte. Es nütze wenig, wenn zwar ein Putsch abgewehrt werde, die Regierung das aber nutze, ihrerseits die Demokratie und den Rechtsstaat abzuschaffen. "Wir müssen heute feststellen: Die Türkei ist keine Demokratie und kein Rechtsstaat mehr".

https://www.neuerichter.de/details/artikel/article/die-tuerkei-ist-kein-rechtsstaat-mehr-483.html

Ebenso fordern DRB und DAV von der Bundesregierung und der Europäischen Kommission, für die Unabhängigkeit der Justiz und Anwaltschaft in der Türkei einzutreten:

Beide Verbände appellieren dringend, "die Unabhängigkeit von Justiz und Rechtspflege in der Türkei offensiv einzufordern und sicherzustellen, dass jede weitere Kooperation mit der Türkei nur erfolgt, wenn dort rechtsstaatliche Verhältnisse wieder hergestellt werden".

rsw.beck.de/aktuell/meldung/drb-und-dav-fordern-eintreten-fuer-unabhaengigkeit-der-justiz-und-der-anwaltschaft-in-der-tuerkei

München: Bündnis gegen das bayerische Integrationsgesetz lädt zum Antileitkulturfest am 22.07.2016 ein

Einwander*innen und Flüchtlinge werden von ihren Erfahrungen mit der deutschen „Leitkultur“ berichten und warum sie aktiv werden gegen das Ausgrenzungsgesetz der Bay. Staatsregierung am

  • Freitag, 22. Juli 2016, ab 18.00 Uhr im DGB-Haus München, Schwanthalerstr. 64, München

Anschließend das Antileit-Kulturfest mit Musik, Essen und Trinken, Tanz

integrationsgesetz.bayern

Die SPD im Landtag beabsichtigt nach der Verabschiedung des bayerischen Integrationsgesetzes  Verfassungsbeschwerde zu erheben.

http://www.mittelbayerische.de/bayern-nachrichten/spd-klagt-gegen-csu-integrationsgesetz-21705-art1385135.html

http://www.welt.de/regionales/bayern/article155844537/Klage-in-Karlsruhe.html

Pro Asyl: Geplante Reform des Dublin-Systems stellen Flüchtlinge schutzlos

In den kommenden Monaten wird über die Reform des Dublin-Systems verhandelt. Die EU-Kommission plant eine massive Verschärfung des geltenden Dublin-Systems. Sie will die Regelungen, die im bisherigen System eine humanitäre Korrektur des Dublin-Systems ermöglichen, abschaffen.

Hierzu hat die EU-Kommission hat am 4. Mai 2016 einen Entwurf für eine neue Dublin IV-Verordnung

ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposal-implementation-package/docs/20160504/dublin_reform_proposal_en.pdf

vorgelegt. Abschiebungen in andere EU-Staaten, in denen unmenschliche Bedingungen auf Flüchtlinge warten, können bislang verhindert werden z.B. mit der Durchsetzung der Selbsteintritts-Klausel. Dies soll künftig nicht mehr möglich sein.

www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/PRO-ASYL-Positionspapier-zur-geplanten-Dublin-Reform-Juni-2016-.pdf

Europäische Anwält_innen starten Initiative zur Rechtsberatung auf Lesbos

Die Einhaltung der europäischen Mindeststandards im Asylverfahren geht alle Mitgliedsstaaten an. Das kann auch nicht alleine den Regierungen an den EU-Außengrenzen überlassen werden. Nach Auffassung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist die Einhaltung der Verfahrensgarantien gefährdet. Die betroffenen Staaten benötigen die Solidarität und die Unterstützung aller Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten. Insbesondere hinsichtlich des Zugangs zum Recht und des effektiven Rechtsschutzes bestehen Bedenken. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) hat der DAV in der letzten Woche das Projekt "European Lawyers in Lesvos" gestartet. Dabei werden griechische und weitere europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf der griechischen Insel Lesbos ehrenamtlich eine erste Rechtsberatung für Flüchtlinge leisten.

www.schattenblick.de/infopool/europool/recht/eurm0067.html

Die Einhaltung der europäischen Mindeststandards im Asylverfahren geht alle Mitgliedsstaaten an. Das kann auch nicht alleine den Regierungen an den EU-Außengrenzen überlassen werden. Nach Auffassung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist die Einhaltung der Verfahrensgarantien gefährdet. Die betroffenen Staaten benötigen die Solidarität und die Unterstützung aller Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten. Insbesondere hinsichtlich des Zugangs zum Recht und des effektiven Rechtsschutzes bestehen Bedenken. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) startet der DAV diese Woche das Projekt "European Lawyers in Lesvos". Dabei werden griechische und weitere europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf der griechischen Insel Lesbos ehrenamtlich eine erste Rechtsberatung für Flüchtlinge leisten.

Die Einhaltung der europäischen Mindeststandards im Asylverfahren geht alle Mitgliedsstaaten an. Das kann auch nicht alleine den Regierungen an den EU-Außengrenzen überlassen werden. Nach Auffassung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist die Einhaltung der Verfahrensgarantien gefährdet. Die betroffenen Staaten benötigen die Solidarität und die Unterstützung aller Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten. Insbesondere hinsichtlich des Zugangs zum Recht und des effektiven Rechtsschutzes bestehen Bedenken. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) startet der DAV diese Woche das Projekt "European Lawyers in Lesvos". Dabei werden griechische und weitere europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf der griechischen Insel Lesbos ehrenamtlich eine erste Rechtsberatung für Flüchtlinge leisten.

Die Einhaltung der europäischen Mindeststandards im Asylverfahren geht alle Mitgliedsstaaten an. Das kann auch nicht alleine den Regierungen an den EU-Außengrenzen überlassen werden. Nach Auffassung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist die Einhaltung der Verfahrensgarantien gefährdet. Die betroffenen Staaten benötigen die Solidarität und die Unterstützung aller Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten. Insbesondere hinsichtlich des Zugangs zum Recht und des effektiven Rechtsschutzes bestehen Bedenken. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) startet der DAV diese Woche das Projekt "European Lawyers in Lesvos". Dabei werden griechische und weitere europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf der griechischen Insel Lesbos ehrenamtlich eine erste Rechtsberatung für Flüchtlinge leisten.

Die Einhaltung der europäischen Mindeststandards im Asylverfahren geht alle Mitgliedsstaaten an. Das kann auch nicht alleine den Regierungen an den EU-Außengrenzen überlassen werden. Nach Auffassung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist die Einhaltung der Verfahrensgarantien gefährdet. Die betroffenen Staaten benötigen die Solidarität und die Unterstützung aller Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten. Insbesondere hinsichtlich des Zugangs zum Recht und des effektiven Rechtsschutzes bestehen Bedenken. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) startet der DAV diese Woche das Projekt "European Lawyers in Lesvos". Dabei werden griechische und weitere europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf der griechischen Insel Lesbos ehrenamtlich eine erste Rechtsberatung für Flüchtlinge leisten.

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