VDJ Info eXtra 13/2016 vom 19.09.2016

Hans-Litten-Preis 2016: Spendenaufruf für das ECCHR

Den diesjährigen Hans-Litten-Preis erhalten zwei Protagonisten des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR): die Stellvertretende Legal Director Dr. Miriam Saage-Maaß und der Generalsekretär Wolfgang Kaleck. Damit zeichnet die VDJ auch die Akteure einer Organisation aus, die sich dem weltweiten Menschenrechtsschutz verschrieben haben und exemplarisch darauf drängen, gerade Staats- und Regierungsangehörige, aber auch Vertreter privater Unternehmen strafrechtlich für systematische Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung ziehen: So u. a. bei Strafanzeigen in Spanien gegen den früheren chilenischen Präsidenten Augusto Pinochet, die frühere argentinische Militärjunta oder die Strafanzeigen in Deutschland und Frankreich gegen den ehemaligen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld und den usbekischen Innenminister Zakir Almatow.

Menschenrechtsverletzungen hartnäckig nachzugehen und Menschenrechtsschutz als oberstes und kostbarstes Gut zu verteidigen, erfordert erheblichen Einsatz, auch und gerade an Finanzmitteln.

Wir rufen deshalb anlässlich der Preisverleihung ergänzend dazu auf, die Arbeit des ECCHR durch Spenden zu unterstützen.

ECCHR-Spendenkonto

ECCHR

Kontonr.: 8853607011

Berliner Volksbank

BLZ: 100 900 00

IBAN: DE77 10090000 8853607011

BIC/SWIFT: BEVODEBB

Die Spenden sind steuerlich absetzbar. Deshalb bitte die Adresse für die Spendenquittung angeben.

Die Preisverleihung findet am Samstag, den 15.10.2016 ab 16h00 im Hans-Litten-Haus (Vortragssaal der Bundesrechtsanwaltskammer) in Berlin, Littenstr. 9 statt.

www.vdj.de/mitteilungen/nachrichten/nachricht/hans-litten-preis-2016-an-wolfgang-kaleck-und-dr-miriam-saage-maass-und-mv-der-vdj/

Wenn Sie auf "Akzeptieren" klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Navigation auf der Website zu verbessern und die Nutzung der Website zu analysieren. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie Datenschutzrichtlinie