VDJ Info eXtra 16/2016 vom 14.11.2016
Türkische Regierung verbietet CHD und andere Anwaltsorganisationen
Am 11. November 2016 hat das türkische Innenministerium im Zuge des Ausnahmezustandes 370 Organisationen und Vereinigungen in der Türkei verboten. Es hat u.a. ein 3-monatiges Betätigungsverbot gegen die fortschrittliche Anwaltsvereinigung ÇHD (Çağdaş Hukukçular Derneği), die Anwaltsvereinigung für die Freiheit ÖHD (Özgürlükçü Hukukçular Derneği) und die mesopotamische Anwaltsvereinigung MHD (Mezopotamya Hukukçular Derneği) verhängt und deren Geschäftsräume versiegeln lassen. Zudem wurden mehrere Rechtsanwält*innen unter massiver Gewaltanwendung festgenommen.
Der ÇHD ist sowohl Mitglied in der EJDM als auch im anwaltlichen Dachverband EDA.
In einer gemeinsamen Erklärung haben die Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt (EJDM/ELDH), der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V., die Strafverteidigervereinigung NRW e.V., die Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V., die Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV) und das Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen zur Solidarität mit den türkischen Rechtsanwaltskolleg*innen aufgerufen. Sie verurteilen auf das Schärfste die rechtswidrigen Angriffe und fordern die unverzügliche Freilassung aller inhaftierten Rechtsanwält*innen und die unverzügliche Beendigung des Ausnahmezustandes und der damit einhergehenden Repressionen.