VDJ Info TÜRKEI SPEZIAL 10/2016 vom 31.07.2016

Türkei: Protestkundgebung von Jurist_innen- und Bürgerrechtsorganisationen am Mittwoch, den 03.08.2016, 14h00 vor dem Bundeskanzleramt

Unter der Losung KEIN DEAL MIT DER TÜRKEI ÜBER MENSCHENRECHTE rufen juristische Vereinigungen und Bürgerrechtsorganisationen am Mittwoch, den 03.08.2016, 14h00 bis 15h30 zu einer Kundgebung vor dem Bundeskanzleramt in Berlin, Willy-Brandt-Str. 1 auf, um ihre Solidarität mit ihren türkischen Kolleginnen und Kollegen zu zeigen und ihren Protest gegen willkürliche Haft, Entlassungen und massive Verletzung von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen zu demonstrieren.

www.vdj.de/mitteilungen/nachrichten/nachricht/aufruf-zur-kundgebung-am-03082016-in-berlin-kein-deal-mit-der-tuerkei-ueber-menschenrechte/a5da953195a557772a0e6d5c2b466bec/

Die Kundgebung wird unterstützt von der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen, dem Bundesfachausschuss der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in ver.di, IALANA, der Internationalen Liga für Menschenrechte, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Neuen Richtervereinigung, dem Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen, der Rechtsanwaltskammer Berlin, dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen.

Wir rufen alle Kolleginnen und Kollegen auf, die Kundgebung zahlreich zu unterstützen.

Appelle - Erklärungen - Stellungnahmen

IALANA hat sich in einem öffentlichen Appell an die Bundesregierung sowie die Institutionen des Europarates, der OSZE und der NATO gewandt und hierbei maßgeblich auf die Verletzung völkerrechtlicher Verpflichtungen der Türkei abgehoben. Die Vereinigung fordert von diesen Adressaten zur Durchsetzung EMRK-konformen Verhaltens, gegen die Türkei Staatenbeschwerde nach Art. 33 EMRK zu erheben. Im Übrigen hat sie eine Rücknahme der Suspendierung der Richter_innen und Staatsanwält_innen, die Unabhängigkeit der Jusitiz und ein Ende der Verstöße in zentrale Menschenrechte gefordert.

www.ialana.de/aktuell/ialana-deutschland-zur-aktuellen-diskussion/ialana-zu-konflikten-und-loesungen/1623-ialana-deutschland-zu-den-ereignissen-in-der-tuerkei

Ver.di hat die türkische Regierung zur Einhaltung von Demokratie und Menschenrechten aufgefordert und gegen die massenhaften Entlassungen und Inhaftierungen von Richtern und Staatsanwälten protestiert. Der Bundesfachausschuss RichtInnen und StaatsanwältInnen fordert nachdrücklich Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier und Bundesjustizminister Heiko Maas auf, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf allen Ebenen gegenüber der türkischen Regierung dafür einzusetzen, dass der Rechtsstaat in der Türkei erhalten bleibt, die verhafteten Richter und Staatsanwälte freigelassen und wieder in ihre Ämter eingesetzt werden.

http://bund-laender.verdi.de/fachgruppen/justiz/

Das Netzwerk der Präsidentinnen und Präsidenten der Obersten Gerichtshöfe der Europäischen Union sieht die aktuellen Ereignisse, insbesondere die Entlassung und Verhaftung Tausender Richter, als Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz und Bedrohung für den Rechtsstaat in einem Mitgliedsland des Europarates. Es ruft auf zur Beachtung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte und fordert auf zur Anwendung bestehender Monitoring-Instrumente zur Wahrung der Menschenrechte sowohl auf der Ebene des Europarates als auch der Vereinten Nationen. Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs hat sich dieser Stellungnahme des Netzwerks angeschlossen.

www.ialana.de/images/pdf/arbeitsfelder/aktuell%20in%20der%20diskussion/erdogans%20tuerkei/statementNetwork_zu_TR.pdf

Weitere Stellungnahmen von NRV sowie DAV und DRB in VDJ Info 09/2016 eXtra

www.vdj.de/mitteilungen/newsletter/vdj-info-extra-092016-vom-20072016/

BVerfG lehnt Erlass einstweiliger Anordnung wegen Zuschaltung von Videobotschaften aus der Türkei ab

Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom 30.07.2016 wegen formeller Mängel abgelehnt und weil die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen der Vorinstanzen (VG Köln und OVG Münster vom 29.07.2016) wegen der Ablehnung der Zuschaltung von Videobotschaften aus der Türkei auf der Pro-Erdogan-Demonstration in Köln offensichtlich unbegründet wäre.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/07/qk20160730_1

So hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass keine Politiker aus der Türkei bei der Demonstration auf einer Großleinwand zugeschaltet werden dürfen. Eine Videoleinwand sei lediglich zur Übertragung der Veranstaltung gestattet, Zuschaltungen von auswärtigen Rednern sind demnach nicht erlaubt, sie seien durch das deutsche Versammlungsrecht nicht gedeckt.

www.zeit.de/politik/deutschland/2016-07/koeln-pro-erdogan-demo-bundesverfassungsgericht-tuerkische-regierungsmitglieder-verbot

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