Erklärung

Für eine friedliche Lösung der politischen Krise in Venezuela – gegen jede Intervention

Die Bundesregierung hat nach Ablauf eines Ultimatums zur Ausrufung von Neuwahlen am 4. Februar 2019 den Parlamentarier Juan Guaidó als Interimspräsidenten bis zur Durchführung von Präsidentschaftswahlen anerkannt. Sie handelt damit in einer Linie mit den USA, diversen lateinamerikanischen Staaten wie auch Teilen der EU-Mitglieder einschließlich der Außenbeauftragten Mogherini. In einem Interview mit der CBS am Sonntag sagte der US-Präsident, dass eine militärische Intervention in Betracht gezogen werde.

Zu Recht wurde daher von verschiedenen Experten die Frage diskutiert, ob die Anerkennung des Oppositionspolitikers und mehr noch die Androhung militärischer Gewalt eine Verletzung der UN Charta ( Art. 2 Abs. 7) darstellt. Der Augsburger Völkerrechtler Christoph Vedder erklärt dazu: "Wie die Regierung zustande kam, ist dabei eine innere Angelegenheit des Staates, die andere Länder grundsätzlich nichts angeht." Eine Anerkennung Guaidós als Präsident sei unzulässig und eine völkerrechtswidrige Einmischung in die inneren Angelegenheiten Venezuelas (Vedder). Die repräsentative Demokratie sei kein völkerrechtlicher Grundwert, sagt er.

Auch sei es bei der Frage der Anerkennung unerheblich, ob einem anderen Staat eine Regierung sympathisch ist oder nicht, erklärt der Göttinger Juraprofessor Kai Ambos. Vedder ergänzt "Wenn Sanktionen eingesetzt werden, um einen Regimewechsel zu erreichen, so ist das eine völkerrechtswidrige Intervention." Beide sind sich einig, dass zumindest gegenwärtig nicht die Voraussetzungen dafür vorliegen, dass aus Gründen des Menschenrechtsschutzes interveniert werden kann. Dafür fehlen einerseits die Beweise für solche schweren Menschenrechtsverletzungen und andererseits der notwendige Beschluss des UN Sicherheitsrats.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kommt ebenfalls zu dem Ergebnis: Die Drohung mit einer militärischen Intervention ist eine Drohung mit Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit eines Staates und damit ein Verstoß gegen Art. 2 (4) der Charta. Für die Anerkennung des Oppositionspolitikers als neues Staatsoberhaupt fehlen nach Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes die Voraussetzungen, weil die Staatsgewalt noch vom gewählten Präsidenten ausgeübt wird.

Die Anerkennung des Oppositionspolitikers, der sich selbst zum Präsidenten ernannt hat, hat nicht nur bei der venezolanischen Regierung, sondern auch verschiedenen mit ihm verbündeten Regierungen Proteste ausgelöst. Die Bundesregierung hat politisch einseitig und völkerrechtswidrig Partei für die venezolanische Opposition ergriffen.

Die VDJ fordert Bundesregierung, Bundestag und EU deshalb auf,

  • das Verbot der Einmischung in innere Angelegenheiten Venezuelas gem. Art.2 Abs. 7 UN Charta zu achten und friedensgefährdende Erklärungen zu unterlassen,
  • die Anerkennung des Abgeordneten Juan Guaidó als Interimspräsident nach dessen gescheitertem Putschversuch zurückzunehmen, den Staatspräsidenten Maduro als völkerrechtlich legitimen Vertreter Venezuelas anzuerkennen und darauf hinzuwirken, dass die EU, ihre Mitglieder und die USA entsprechend handeln,
  • einen konstruktiven Beitrag zur Lösung der politischen Krise in Venezuela im Einklang mit der UN Charta zu leisten,
  • darauf hinzuwirken, direkte und indirekte Sanktionen aufzuheben, die geeignet sind, die wirtschaftliche Entwicklung und die Versorgung der Bevölkerung Venezuelas zu behindern, die Verarmung und Not der Bevölkerung zu verschärfen, und die eine friedliche Lösung der politischen Krise zusätzlich erschweren.
Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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