Sofortiger Waffenstillstand im Nahen Osten!
Stellungnahme der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ) vom 07.11.2023
Die Ereignisse des 7. Oktober 2023, bei denen im Süden Israels bei einem menschenverachtenden Massaker der Hamas mindestens 1.400 Menschen ermordet, tausende verletzt, hunderte weitere entführt wurden, sind auch einen Monat danach nicht angemessen in Worte zu fassen. Die Taten richten sich als schwere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unmittelbar gegen jüdisches Leben und die von der Hamas abgelehnte Existenz des Staates Israel. Sie sind unabhängig von Kontext und Vorgeschichte unzweideutig zu verurteilen und das von ihnen bezweckte und verursachte Leid, die Trauer, Wut und Angst lassen sich kaum erfassen.
Auch die Angriffe auf jüdisches Leben in Deutschland, das Beschmieren von Wohnungen mit NS-Symbolen, die Schändung von Gräbern und die Angriffe auf Synagogen und hier lebende Jüd*innen sind Bedrohungen für uns alle und müssen entschiedenen antifaschistischen Widerstand hervorrufen. Wer solche Taten gutheißt und unterstützt, kann für uns kein Bündnispartner sein. Ebenso deutlich weisen wir die antimuslimischen Anfeindungen und den lange gärenden antimuslimischen Rassismus zurück. Nicht „der Islam“ hat den Überfall auf Israel verübt, sondern die Hamas. Alle Statistiken belegen zudem, dass die größte antisemitische Bedrohung in Deutschland weiterhin von deutschen Faschisten und Rechtsradikalen ausgeht.
Als Demokratische Jurist*innen leitet uns das Prinzip der Unteilbarkeit des Rechts. Es entspricht unserer Überzeugung, dass alle Menschen rechtlichen Schutz genießen. Völkerrechtliche Normen gelten auch in Ausnahmesituationen, vielfach sind sie, wie das Kriegsvölkerrecht, genau für diese Situationen geschaffen worden.
Seit dem 7. Oktober sind bei israelischen Angriffen auf Gaza viele tausend Menschen getötet worden. Das sich aus dem Völkerrecht ergebende Recht, sich gegen die Angriffe der Hamas zu verteidigen, ist nicht unbegrenzt. Es findet seine Grenzen in den grundlegenden Regeln des humanitären Völkerrechts, namentlich der Unterscheidung zwischen militärischen und zivilen Zielen und in dem Gebot der Verhältnismäßigkeit von Kriegshandlungen. Kriegsführende Parteien sind verpflichtet, die Versorgung der Zivilbevölkerung mit Nahrungsmitteln, Wasser und medizinischer Hilfe sowie angemessene Hygiene- und Gesundheitsstandards zu gewähren. Kriegshandlungen, die absichtlich eine Hungersnot verursachen oder die eine Form von Kollektivstrafe darstellen, sind Kriegsverbrechen. Wahllose Bombardierungen, unverhältnismäßige Angriffe und die Zerstörung von rein zivil genutzter Infrastruktur – insbesondere Schutzräume wie Krankenhäuser und Gotteshäuser – sind auch in einer Angriffssituation keine völkerrechtskonforme Reaktion. Gerade weil die Faktenlage oft nicht unmittelbar zu klären ist, gilt es auf die neutralen Institutionen des Völkerrechts, allen voran die Vereinten Nationen, zu vertrauen.
Nach kaum zu bezweifelnden Beschreibungen wird das unteilbare Recht auf Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit, auf Freiheit von physischer und psychischer Gewalt in Gaza durch die Luftangriffe der israelischen Streitkräfte und dadurch, dass die Hamas die Bevölkerung als Schutzschild benutzt, akut verletzt oder bedroht.
Als Demokratische Juristinnen und Juristen fordern wir die Bundesregierung auf, auf einen sofortigen humanitären Waffenstillstand hinzuwirken. Viele Länder weltweit, darunter europäische Länder, die Vereinten Nationen und viele bedeutende Hilfsorganisationen haben diese Forderung bereits formuliert. Sie sehen, dass sich in Gaza eine humanitäre Katastrophe vollzieht und dass das unerträgliche Elend mit jeder Angriffswelle und jedem Tag der Blockade zunimmt.
In einer Situation, in der die Faktenlage vielfach unklar ist, beschränken wir unsere Forderung auf das Mindeste: Wir rufen die Bundesregierung dazu auf, sich gegenüber allen Kriegsparteien für die uneingeschränkte Geltung des Völkerrechts, einen sofortigen humanitären Waffenstillstand und die Freilassung der Geiseln einzusetzen.