Pressemitteilung

VDJ beteiligt sich an Popularklage gegen bayerisches Bundeswehrgesetz

Pressemitteilung der VDJ vom 12. Februar 2025

Am vergangenen Mittwoch, den 05.02.2025, reichte eine Gruppe von zivilgesellschaftlichen Akteuren, Nichtregierungsorganisationen und prominenten Einzelpersonen eine Popularklage gegen das bayerische Bundeswehrgesetz beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein. Gemeinsam mit über 200 weiteren Mitkläger*innen beteiligt sich die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) an der Popularklage gegen das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern, die von den bayerischen Landesverbänden der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) initiierten wurde.

Das 2024 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern nimmt u.a. Änderungen am Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) und am Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vor. Durch die Änderung des BayHIG wird es den bayrischen Hochschulen verboten, Zivilklauseln zu erlassen – also die Selbstverpflichtung zur Forschung für ausschließlich zivile Zwecke in die Satzung der Hochschule aufzunehmen. Außerdem „sollen“ die bayerischen Hochschulen nun mit der Bundeswehr zusammenarbeiten und sind sogar dazu verpflichtet, wenn das zuständige Staatsministerium dies auf Antrag der Bundeswehr für „im Interesse der nationalen Sicherheit erforderlich“ befindet.

Auch in den Schulen soll die Bundeswehr eine größere Rolle als zuvor spielen: Die Schulen müssen im Bereich der politischen Bildung mit Jugendoffizier*innen zusammenarbeiten, auch auf schulischen Veranstaltungen zur Berufsorientierung darf die Bundeswehr für sich werben. Die Befugnis, über das Schulwesen zu verfügen, nutzt die Bayerische Staatsregierung dafür, der Bundeswehr die Einflussnahme auf die politische Bildung und Berufswahl der Schüler*innen zu ermöglichen. Ziel des Gesetzes ist es, den „ungehinderten Zugang der Bundeswehr zu Forschung und Entwicklung an den Hochschulen sicherzustellen“ und „ihren Zutritt zu Schulen zu erleichtern“, heißt es im Gesetzesentwurf. Die Bayerische Staatsregierung, bestehend aus CSU und Freien Wählern, erhofft sich damit, Vorreiterin einer bundesweiten Entwicklung der Militarisierung zu werden.

Nach Ansicht der VDJ erlaubt die Gesetzesänderung massive, nicht gerechtfertigte Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit und in die Glaubens- und Gewissensfreiheit der einzelnen Wissenschaftler*innen. Das Selbstverwaltungsrecht der Hochschulen wird durch das Zivilklauselverbot unzulässig eingeschränkt: Die Bundeswehr verfügt bereits über eigene Hochschulen und Universitäten, an denen für ihre Zwecke geforscht werden kann. Weiterhin obliegt es nach dem Bundeswehrgesetz der Willkür der Bayerischen Staatsregierung, nationale Sicherheitsinteressen einzuschätzen, die im Gesetz nicht näher definiert sind. Als pauschale Rechtfertigung für die durch das Gesetz vorgenommenen Grundrechtseingriffe wird eine abstrakte Bedrohungslage heraufbeschworen.

Die VDJ begrüßt die Initiative der Landesverbände der GEW und DFG-VK, juristisch gegen das Bundeswehrgesetz vorzugehen und hat sich der Kampagne als Mitklägerin angeschlossen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheidet nun über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.

Pressemitteilung der GEW zur Klageeinreichung: https://www.gew-bayern.de/presse/detailseite/hunderte-klagen-gegen-verbot-von-zivilklauseln-an-hochschulen-und-gegen-bundeswehr-im-klassenzimmer

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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