VDJ Info 4/2024 vom 29.04.2024

Präsentation des Grundrechte-Reports 2024 am 22. Mai 2024 in Berlin

Ein "alternativer Verfassungsschutzbericht" der Zivilgesellschaft  - so verteidigt der Grundrechte-Report, ein Gemeinschaftsprojekt von zehn Bürgerrechtsorganisationen, die verfassungsmäßig garantierten Bürger- und Menschenrechte gegenüber hoheitlichen Grundrechtsgefährdungen. Der Report thematisiert im 75. Jahr des Grundgesetzes die Ausweitung von repressiven Staatstechniken, die Einschränkung von Grundrechten z.B. im Migrationsrecht und Versammlungsrecht sowie die Bedrohung durch einen möglichen Zugang der extremen Rechten zu Exekutivfunktionen. Die Präsentation des diesjährigen Reports findet am 22. Mai 2024 ab 10 Uhr im Berliner Haus der Demokratie und Menschenrechte statt. Vorgestellt wird der Report von dem ehemaligen Bundesinnenminister und Rechtsanwalt Dr. Gerhart Baum. Wie in den vergangenen Jahren wird die Präsentation im Livestream zu verfolgen sein. Mitglieder der VDJerhalten das Buch vorab per Post. Link zum Stream

"Zu kurz gesprungen" bei der Betriebsrätevergütung

Der Arbeitskreis Arbeitsrecht der VDJ hat sich mit einer Stellungnahme im Gesetzgebungsprozess um eine Novellierung der Betriebsrätevergütung positioniert. Neben einer Bewertung der Reform als Fortschritt gegenüber dem status quo sieht der Debattenbeitrag auch Verbesserungsbedarfe. Während die Novelle eine wünschenswerte Klarstellung bei dem Vorwurf der Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern bedeuten kann, sieht sie für den weitaus üblicheren Fall einer Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern keine wirksamen Verbesserungen vor. Die Stellungnahme begrenzt sich nicht auf eine Analyse der Novelle, sondern gibt praktische Hinweise, wie eine gelungere Gesetzereform aussehen könnte. Link zur Stellungnahme­­

Vorschläge zur Entkriminalisierung

Wie im Koalitionsvertrag angekündigt plant die Bundesregierung wohl doch noch eine sanfte Modernisierung des Strafrechts und die Streichung einiger "obsoleter" Straftatbestände. In der Diskussion steht dabei insbesondere die Streichung der sog. Fahrerflucht in Fällen ohne Verletzung einer Person. In einem Aufsatz von Katharina Reusch in der Zeitschrift "vorgänge", der Verbandszeitschrift der Humanistischen Union, wird die Diskussion aufgenommen und weitergehende Vorschläge für eine Reformierung des Strafgesetzbuchs unterbreitet. Der Aufsatz legt überzeugend nahe, die Kriterien des Bundesverfassungsgericht für die Frage der Strafwürdigkeit konsequent auf alle Straftatbestände anzuwenden: Das Gericht hatte festgestellt, dass zur Strafwürdigkeit gehöre, dass ein Verhalten "in besonderer Weise sozialschädlich und für das geordnete Zusammenleben der Menschen unerträglich" ist. Nur dann könne das Verhalten unter Strafe gestellt werden. Als Streichungskandidaten diskutiert der Beitrag u.a. den Tatbestand der "Erschleichung von Leistungen" (Schwarzfahren) und das Containern (als Unterfall des Diebstahls), wie in bürgerrechtlichen Kreisen seit langem gefordert wird, aber auch viele weitere Streichkandidaten. Dass der Vorschlag aus dem Justizministerium dem Maßstab des BVerfG sachlich gerecht wird, steht wohl eher nicht zu vermuten. Link zum Artikel ­­

Fachanwaltsfortbildung im Arbeitsrecht

Angebote zur Fachanwaltsfortbildung gibt es im Arbeitsrecht bereits zuhauf. Eine dezidierte Perspektive auf die Beratung von Arbeitnehmer*innen und ihren Interessenvertretungen ist bisher jedoch nicht stark ausgeprägt. Zusammen mit ver.di bildung und beratung startet die VDJ deshalb ein Fortbildungsprogramm zu typischen Beratungsthemen für Anwält*innen auf Arbeitnehmendenseite. Das Angebot beginnt Ende Mai in Hamburg mit einer Schulungsverstaltung zu "Betriebsänderung, Sozialplan und Interessensausgleich". Weitere Angebote sind unter anderem der Arbeits- und Gesundheitsschutz aus Beschäftigtenperspektive oder das Thema Aufhebungsvertrag. Das Programm, das kontinuerlich erweitertert werden soll, findet sich mit allen Terminen immer aktuell unter dem nachfolgenden Link. Für den Erfolg des Angebots ist auf eine rege Teilnahme zu hoffen. Programm und Anmeldung­­

"Der konservative Geist lebt fort"

Warum darf man in Deutschland nur für Tarifforderungen streiken? Diese Frage beantwortet sich aus keinem Gesetz, denn das Arbeitskampfrecht der Bundesrepublik beruht ausschließlich auf einer richterrechtlichen Auslegung der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG. Über den historischen, biographischen und intellektuellen Hintergrund dieser Rechtsprechung schreibt Theresa Tschenker in einem lesenswerten Beitrag für das Neue Deutschland. Link zum Artikel ­­

Rechtsprechungsübersicht

In Verteidigung der Meinungsfreiheit hat das Bundesverfassungsgericht mit Entscheidung vom 11.04.2024 das Recht von Julian Reichelt gestärkt, bei Twitter die Behauptung aufzustellen, die Bundesregierung zahle 370 Millionen Euro Entwicklungshilfe an die Taliban (1 BvR 2290/23). Diese Aussage sollte Reichelt mit einstweiliger Verfügung verboten werden - es liege darin nämlich keine Meinungsäußerung, sondern eine unwahre Tatsachenbehauptung. Der 1. Senat bestätigte seine Rechtsprechung, nach der von der Meinungsfreiheit auch wertende Aussagen geschützt sind, die sowohl Meinungs- wie Tatsachenelemente enthalten. Es bleibt abzuwarten, ob dieser meinungsfreundliche Ansatz besonders für rechte Verschwörungstheorien gilt oder auch für Positionen von progressiven Akteur*innen, die in Konflikt mit einer vermeintlichen Staatsräson stehen.

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Termine

  • Die VDJ bietet in diesem Jahr wieder ein umfassendes Angebot für Fortbildungen im Familienrecht. Die beliebten Angebote des Arbeitskreis Familienrecht können hier nachgelesen werden.
  • Die Verleihung des Hans Litten Preises für das herausragende Engement für das Recht findet in diesem Jahr am 13.09.2024 in Berlin statt.
  • Die Mitgliederversammlung der VDJ mit Verbandswahlen und Workshops zum Thema "Soziale Grundrechte nach 75. Jahren Grundgesetz" findet am 14.09.2024 ebenfalls in Berlin statt. Die Termine können bereits vorgemerkt werden!

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