VDJ Info eXtra 12/2018 vom 07.10.2018

Kommt nach Berlin zur Demonstration am 13.10.2018: #unteilbar - Für eine offene und freie Gesellschaft – Solidarität statt Ausgrenzung!

Wenn nicht jetzt, wann dann? Demonstriert mit dem Bündnis  # unteilbar "Für eine offene und freie Gesellschaft - Solidarität statt Ausgrenzung!" am 13. Oktober in Berlin, Alexanderplatz. Abmarsch der Demo: 13.00 Uhr.

Grundrechtekomitee, RAV und VDJ haben in einem eigenen Aufruf "Unteilbar - weil Menschenrechte keine Grenzen kennen" zur Beteiligung an der Demonstration aufgerufen.

Sie unterstreichen, dass seit einigen Jahrzehnten "eine staatlich orchestrierte gesellschaftspolitische Wende" vorangetrieben werde , "die – unabhängig von den jeweiligen Regierungsparteien – auf einen neoliberalen Staatsumbau und dessen Absicherung zielt – trotz Mindestlohn und Fortschritten im Antidiskriminierungsrecht. Das hat auch Folgen für den Rechtsstaat: Europaweit werden sozial- und bürgerrechtliche Standards unterminiert und bekämpft. In der Innen- und Migrationspolitik sehen wir uns einer nicht enden wollenden Welle von Gesetzesverschärfungen gegenüber."

Auch wenn dies nicht neu ist, ist neu "allerdings die Zuspitzung, die diese Entwicklung erfährt. Wir haben es nicht mehr mit einzelnen Gesetzesverschärfungen und Einschränkungen von Grundrechten zu tun. Vielmehr sehen wir uns einem rassistischen und nationalistischen Diskurs, einem Rechtsruck in Politik und Gesellschaft gegenüber, der Inhumanität und Menschenverachtung sagbar und umsetzbar macht. Dieser Rechtsruck wird begleitet von einer Politik der europäischen Staaten, die zur Verteidigung der eigenen wirtschaftlichen Interessen und zur Abwehr der Folgen einer verheerenden globalen Wirtschaftsordnung und des Klimawandels rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien zur Disposition stellt. Dabei wird auch zu dem Mittel des offenen Rechtsbruchs gegriffen. Die Selbstverständlichkeit, mit der die Lebensbedingungen von Millionen von Menschen in Deutschland und Europa verschlechtert werden, während gleichzeitig der Rechtsstaat zu einem Sicherheitsstaat umgebaut wird, ist kein Zufall. Sie ist Folge einer Politik, die auf die Absicherung wirtschaftlicher Interessen und Profite in den Metropolen durch repressive Einschüchterung im Innern, Abschottung nach außen und die globale Infragestellung von Menschenrechten zielt".

www.vdj.de/mitteilungen/nachrichten/nachricht/unteilbar-weil-menschenrechte-keine-grenzen-kennen/

Anreisemöglichkeiten aus dem Bundesgebiet mit Zug und Bus: https://www.unteilbar.org/demonstration/anreise/

Der Block der VDJ trifft sich vor dem Haus des Lehrers (Kleine Alexanderstr. 9) ab 12.00 Uhr beim Transparent
# UNTEILBAR
FÜR SOZIALE GERECHTIGKEIT
GEGEN RASSISMUS UND AUSGRENZUNG

Etappensieg: Hambi bleibt vorläufig

In einem Eilverfahren hat das OVG Nordrhein-Westfalen am 05.10.2018 -  Az. 11 B 1129/18 - entschieden, dass der Hambacher Forst nicht gerodet werden darf, bis über die Klage des BUND NRW gegen den Hauptbetriebnsplan 2018 bis 2020 für den Braunkohlentagebau Hambach entschieden ist.

Maßgeblich hat das Gericht darauf abgestellt, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen sei. So müsse geklärt werden, ob der Hambacher Forst wegen des Vorkommens der Bechsteinfeldermaus oder des großen Mausohrs oder des Lebensraumtyps des dortigen Waldes dem Schutzregime für "potentielle FFH-Gebiete" unterfalle. Die sich in diesem Zusammenahng stellenden überdurchschnittlich komplexen Tatsachen- und Rechtsfragen könnten im Eilverfahren nicht beantwortet werden. Mit der sofortigen Ausnutzung des Hauptbetriebsplans unter Inanspruchnahme der bewaldeten Flächen des Hambacher Forstes würden vollendete, nicht rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen und dem BUND NRW der Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren abgeschnitten. Es sei auch nicht substantiiert dargetan noch durch Unterlagen belegt, dass die sofortige Rodung zur Abwehr einer schwerwiegenden konkreten Gefahr oder als unaufschiebbare Maßnahme im Interesse des Gemeinwohls notwendig sei, weil andernfalls die Energieversorgung bundes- oder landesweit nicht mehr gewährleistet wäre.

www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/05_10_2018_/index.php

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