VDJ Info 01/2019 vom 20.01.2019

Aufruf zur Kundgebung am Tag des verfolgten Anwalts am 24.01.2019 vor der Türkischen Botschaft in Berlin

Zum Tag des/ der verfolgten Anwalts/ Anwältin rufen RAV, VDJ, RAK Berlin, EJDM und die Vereinigung Berliner Strafverteidiger zu einer Kundgebung in Solidarität mit den türkischen Kolleg*innen am 24.01.2019, 14h00 vor der Türkischen Botschaft in Berlin, Tiergartenstraße 19-21 auf.

Der diesjährige „Basic Report 2019“ enthält insbesondere Informationen zur aktuellen Lage in der Türkei sowie konkret zur Situation der verfolgten und bedrohten Kolleg*innen - namentlich

Ahmet Mandaci, Akın Atalay, Bülent Utku, Mustafa Kemal Güngör, Aycan Çiçek, Aytaç Ünsal, Behiç Aşçı, Buket Yilmaz, Can Tombul, Engin Gökoğlu, Eren Keskin, Halil İbrahim Vargün, Naim Feyzullah Eminoğlu und Selçuk Kozağaçlı.

https://www.vdj.de/mitteilungen/nachrichten/nachricht/kundgebung-am-tag-des-verfolgten-anwalts-vor-der-tuerkischen-botschaft-in-berlin/

Daneben findet eine weitere Kundgebung in Hamburg vor dem Türkischen Generalkonsulat, Tesdorpfstraße 18, 13h00 statt.

Während der Kundgebung wird eine Petition der Botschaft und dem Generalkonsulat übergeben.

Wir bitten insbesondere die Kolleg*innen aus Berlin/ Brandenburg und Hamburg zahlreich an den Kundgebungen teilzunehmen.

Europäische Arbeitsrechtskonferenz – NEUE FORMEN DER ARBEIT UND NEUE UNTERNEHMENSSTRUKTUREN

Das Netzwerk "European Lawyers for Workers" lädt am 15./16.02.2019 zu einer "Europäischen Arbeitsrechtskonferenz - NEUE FORMEN DER ARBEIT UND NEUE UNTERNEHMENSSTRUKTUREN - Herausforderungen für das Arbeitsrecht" nach Frankfurt/ Main, IG Metall Hauptverwaltung, Wilhelm-Leuschner-Str. 79 ein.

Gegenstand der Konferenz ist die stetig zunehmende Unterminierung des herkömmlichen individuellen und kollektiven Arbeitsrechts durch neue Formen der Arbeit (Stichworte: Plattformökonomie (z.B. Uber), Crowd-Working, Subunternehmer, Freelancer) und neue Unternehmensstrukturen im EU-weiten und internationalen Rahmen (Stichworte: Matrix, Letterboxcompanies, Industrie 4.0). Unter Berufung auf angebliche Selbständigkeit der Beschäftigten soll der Arbeitnehmerstatus als Voraussetzung für den Arbeitsrechtsschutz beseitigt und die kollektive Vertretung der Interessen der Beschäftigten durch Gewerkschaften und Betriebsräte ausgehebelt werden.

Analysiert und diskutiert werden sollen mit Referent*innen aus den Gewerkschaften, Arbeitswissenschaft und Anwaltschaft aus zahlreichen EU-Ländern arbeitsrechtliche und gewerkschaftliche Gegenstrategien.

Die Konferenz wird unterstützt von der IG Metall, dem Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht, der Europäischen Vereinigung von Jurist*innen für Demokratie und Menschenrechte, der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen - Arbeitskreis Arbeitsrecht.

Zum Programm, Ablauf und organisatorischen Rahmen: eldh.eu/wp-content/uploads/2018/12/ELW-Network-Konferenz-2019-Programm-6.pdf

ECCHR: Klage gegen Textilunternehmen abgewiesen

Überlebende und Hinterbliebene des Brandes in der Textilfabrik Ali Enterprises in Karatschi (Pakistan), bei dem am 11.09. 2012 258 Menschen starben und 32 verletzt wurden, hatten auf Initiative des ECCHR Klage erhoben. Hauptkunde der Fabrik in Pakistan war nach eigenen Angaben der deutsche Textildiscounter KiK.

Am 10. 01.2019 entschied nun das Landgericht Dortmund, im Verfahren gegen KiK die Sachfragen nicht zu verhandeln. Das Gericht wies die Klage von vier Betroffenen wegen Verjährung ab. KiK hatte zunächst einem Verjährungsverzicht zugestimmt, später aber darauf bestanden, dass der Verzicht unwirksam sei.

www.ecchr.eu/fall/kik-der-preis-der-arbeitsbedingungen-in-der-textilindustrie-suedasiens/

VG Berlin: Vorerst kein Verbot von gefährlichen Werkzeugen im Berliner Nahverkehr

Das VG Berlin hat mit Beschluss vom 11.01.2019 ein Verbot der Bundespolizei zum Mitführen von gefährlichen Werkzeugen in Zügen und auf den Bahnhöfen im Berliner Nahverkehr vorerst aufgehoben.

Das Gerichte stützte seine Entscheidung auf erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung der Bundespolizei. Schon die Bestimmtheit der Verfügung begegne Bedenken. Denn es sei nicht klar feststellbar, welche Gegenstände von ihr erfasst sein sollten. Während sich der Begriff des gefährlichen Werkzeugs im Strafrecht nachträglich ermitteln lasse, weil sich die Gefährlichkeit aus dem konkreten Einsatz in einer bestimmten Situation ergebe, sei dies bei Verboten zum Zwecke der Gefahrenabwehr im Vorhinein nicht möglich. Unbestimmt sei zudem, unter welchen Voraussetzungen ein gefährliches Werkzeug „benutzt“ werde. Dies gelte auch für die Frage des Mitführens solcher Gegenstände „zum häuslichen Gebrauch“. Die Verfügung sei weiterhin auch deshalb zu beanstanden, weil sie den Anforderungen an die Prognose für das Eintreten einer Gefahr nicht genüge. Denn die von der Allgemeinverfügung erfassten, aber weder verbotenen noch erlaubnispflichtigen Gegenstände seien oftmals erst aufgrund der Art ihrer konkreten Verwendung gefährlich. Der Besitz und das Führen dieser Gegenstände überschreite daher für sich genommen nicht die Gefahrenschwelle. Gegenteiliges folge nicht aus den statistischen Angaben der Bundespolizei zu Vorfällen im Jahre 2018. Schließlich richte sich die Allgemeinverfügung an den falschen Adressatenkreis, denn von Personen, die Werkzeuge nicht in gefährlicher Weise benutzten, gehe keine Gefahr aus. Als Nichtstörer könnten diese schließlich nicht in Anspruch genommen werden, weil es an den dazu notwendigen qualifizierten Voraussetzungen fehle.

Die Bundespolizei hat Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt.

www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.775648.php

Deutsches Menschenrechtsinstitut: Empfehlungen zur Ausschöpfung von gesetzlichen Möglichkeiten bei der Geburtenregistrierung von Kindern Geflüchteter

Das Deutsche Menschenrechtsinstitut hat in einer jüngst erschienen Publikation "Keine Papiere – keine Geburtsurkunde? Empfehlungen für die Registrierung von in Deutschland geborenen Kindern Geflüchteter" Anregungen gegeben, wie sich die kinderrechtlichen Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zur Geburtenregistrierung umsetzen lassen. Im Zentrum steht dabei die Ausschöpfung bereits bestehender gesetzlicher Möglichkeiten, insbesondere die umgehende Ausstellung eines beglaubigten Registerauszugs als Übergangslösung sowie die Möglichkeit des Identitätsnachweises durch Versicherungen an Eides statt.

www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/POSITION/Position_18_Keine_Papiere_keine_Geburtsurkunde.pdf

G20: Broschüre "Festival der Demokratie"

Bereits im Dezember 2018 hat die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft ihre Arbeit im Sonderausschuss in einer Broschüre resümiert.

Die Aufklärungsmöglichkeiten des Ausschusses waren von vornherein im Unterschied zu den Kompetenzen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses begrenzt. "Zudem litt die Aufklärung unter der fast ungebrochenen Dominanz der Innenbehörde, die sich als Konfliktpartei die Deutungshoheit über das Geschehen weitgehend sicherte: Sie hatte die Hoheit über die Informationen, die der Ausschuss erhielt, und enthielt (...) zahlreiche Dokumente und z.B. sämtliche Videos vor. In den Ausschusssitzungen erhielt die Behörde jeden beanspruchten Raum, den sie zu ausgiebiger Darlegung ihrer Sicht nutzte, während die Abgeordneten im Wesentlichen auf Fragen und Nachbohren reduziert waren." (S. 6) Gleichwohl konnten die von der Fraktion "benannten Sachverständigen wichtige Beiträge leisten: Dr. Christian Ernst von der Bucerius Law School, der Kölner Polizeidirekter a.D. Udo Behrendes, der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adams, der eine schriftliche Stellungnahme zur Problematik Gefangenensammelstelle schickte sowie die langjährige Demonstrationsbeobachterin und Mitarbeiterin des Komitees für Grundrechte und Demokratie Elke Stevens." (S. 7)

www.linksfraktion-hamburg.de/wp-content/uploads/2018/12/2018-12-G20-Brosch%C3%BCre-niedrigaufgelo%CC%88st-Einzelseiten.pdf

Bundessekretariat der VDJ ist umgezogen

Das Bundessekretariat der VDJ befindet sich seit 01.01.2019 in der Corneliusstr. 6, in 47798 Krefeld. Telefonisch ist die VDJ weiterhin unter 02151/ 15 26 16 oder 77 38 46 zu erreichen.

Geändert hat sich allerdings die Fax-Nr: 02151/ 645 66 34.

Termine - Veranstaltungen

• Frankfurt: Tagungen des AK Familienrecht/ Sozialpolitik: 23.03.("Schnittstellen zwischen Unterhalts- und Sozialrecht") 18.05. ("Wechselmodell und kein Ende...") und 31.08.2019 ("Backup Unterhaltsrecht...") - https://www.vdj.de/aktivitaeten/termine/termine/ak-familienrecht-familienrecht-kompakt-in-frankfurt-am-2303-1805-und-31082019/ -

• Frankfurt: Zum Vormerken AK des Arbeitskreises Arbeitsrecht - Frühjahrstagung am 06.04.2019 - https://www.vdj.de/aktivitaeten/termine/termine/ak-arbeitsrecht-fruehjahrstagung-am-sa-06042019-in-frankfurt-m/ -

Termine - Veranstaltungen

• Frankfurt: Tagungen des AK Familienrecht/ Sozialpolitik: 23.03.("Schnittstellen zwischen Unterhalts- und Sozialrecht") 18.05. ("Wechselmodell und kein Ende...") und 31.08.2019 ("Backup Unterhaltsrecht...") - https://www.vdj.de/aktivitaeten/termine/termine/ak-familienrecht-familienrecht-kompakt-in-frankfurt-am-2303-1805-und-31082019/ -

• Frankfurt: Zum Vormerken AK des Arbeitskreises Arbeitsrecht - Frühjahrstagung am 06.04.2019 - https://www.vdj.de/aktivitaeten/termine/termine/ak-arbeitsrecht-fruehjahrstagung-am-sa-06042019-in-frankfurt-m/ -

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