VDJ Info 08/2018 vom 24.06.2018
Nein zum neuen Polizeigesetz NRW! Kein Angriff auf unsere Freiheit und Grundrechte - VDJ ruft zur Demonstration am 07.07.2018 in Düsseldorf auf!
Die VDJ ist Teil des Bündnisses „Nein zum neuen Polizeigesetz NRW“ und ruft alle Kolleginnen und Kollegen auf, an der zentralen Demonstration am Samstag, den 07.07.2018 in Düsseldorf teilzunehmen. Die Auftaktkundgebung ist um 13h00 vor dem DGB-Haus, Friedrich-Ebert-Straße 34-38. Die Abschlusskundgebung findet am Landtag um 15h30 Uhr statt.
"Das neue Polizeigesetz ermöglicht es der Polizei, Menschen auch ohne konkreten Verdacht anzuhalten und zu durchsuchen, bis zu einen Monat in Präventivgewahrsam zu nehmen oder mit Hausarrest zu belegen. Sie soll Smartphones hacken dürfen, um Messenger wie WhatsApp mitzulesen - nicht nur von vermeintlich verdächtigen Personen, sondern auch in deren sozialem Umfeld. Zudem wird auch die Videoüberwachung des öffentlichen Raums ausgeweitet.
Kern des neuen Polizeigesetzes ist die Einführung des Rechtsbegriffes der "drohenden Gefahr". Durch die "drohende Gefahr", also die bloße Vermutung einer Gefahr, wird die Polizeitätigkeit vorverlagert in einen Bereich, in dem noch gar keine konkrete Gefahr droht. (...) Strafbefugnisse im Polizeigesetz und der Eingriff bei Verdacht auf Gefahr verwischen die Grenze zwischen polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit und stellen auch die Gewaltenteilung insgesamt in Frage."
Nach der Anhörung im Landtag am 07.06.2018, bei der auch die eine gesetzliche Neuregelung befürwortenden Sachverständigen erhebliche handwerkliche Mängel und verfassungsrechtliche Bedenken bei einer Vielzahl von Detailregelungen monierten,
Übersicht über die Stellungnahmen: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/Pressemitteilungen-Informationen-Aufmacher/Pressemitteilungen-Informationen/Pressemitteilungen/2018/06/0806_Anhoerung_Polizeigesetz.jsp
haben Innenminister Reul (CDU) und der Koalitionspartner FDP diverse Änderungen angekündigt.
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/polizeigesetz-stamp-aenderungen-100.html
Durchgängig kritisch und ablehnend die Stellungnahme von Prof. Dr. Clemens Arzt (HWR Berlin), der angegriffen hat, das der Entwurf "mit der Einführung einer Vielzahl neuer polizeilicher Befugnisse und den erheblichen Bestimmtheitsproblemen in den Tatbestandsmerkmalen vieler Maßnahmen wie auch durch eine weitere Verschiebung polizeilicher Befugnisse ins Vorfeld konkreter Gefahren oder eines strafprozessualen Anfangsverdachts keinen angemessenen Ausgleich polizeilicher Interessen und grundrechtlich geschützter Freiheiten herstellt, sondern einseitig erstere zu Lasten letzterer betont ."
www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-652.pdf
Europakongress vom 05. - 07.10.2018 in Kassel
Vom 05. - 07.10.2018 veranstaltet attac mit einer Vielzahl von Kooperationspartnern - unter anderen der VDJ - den Europakongress an der Universität Kassel unter dem Motto: "Ein anderes Europa ist möglich! demokratisch, friedlich, ökologisch, feministisch, solidarisch"
Mit dem Kongress wollen die Initiator*innen nicht nur die Kritik an der herrschenden Politik in Europa und insbesondere in der Europäischen Union formulieren, sondern auch die Vision von einem demokratischen, sozialen, gerechten, ökologischen und friedlichen Europa diskutieren und über ihre vielfältigen Aktivitäten, Kämpfe, Widerstände und alternativen Ansätze zur Verwirklichung dieser Vision sich austauschen.
Gesamtprogramm: https://www.europa-anders-machen.de/programm/?L=0
Anmeldung: ein-anderes-europa.de/anmeldung/
Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen wird im Rahmen des Kongresses zusammen mit Mehr Demokratie am Samstag, den 06.10. 2018, 14h45 bis 16h30 ein FORUM mit dem Thema "Demokratisierung der Europäischen Union – wie kann das gehen?" organisieren.
Auf dem Podium werden Prof. Dr. Isabel Feichtner, Uni Würzburg, Prof. Dr. Andreas Fisahn (Attac, VDJ), Uni Bielefeld, Karl-Martin Hentschel, Autor, (Mehr Demokratie, Attac AG Finanzmärkte & Steuern) und Anne Karrass (Referentin im EU-Verbindungsbüro des Verdi-Bundesvorstands) diskutieren.
EuGH: Auch gleichgeschlechtliche Partner sind Ehegatten
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 05.06.2018 - C‑673/16 -entschieden, dass Mitgliedstaaten, die gleichgeschlechtliche Ehen nach ihrem nationalen Recht nicht vorsehen, Ehegatten desselben Geschlechts nicht das Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen verweigern dürfen.
Unabhängig von den eherechtlichen Regelungen der einzelnen Mitgliedstaaten ist die Weigerung eines Mitgliedstaats, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig geschlossene Ehe eines Nicht-EU-Staatsangehörigen mit einem gleichgeschlechtlichen Unionsbürger allein zum Zweck der Gewährung eines abgeleiteten Aufenthaltsrechts zugunsten dieses Nicht-EU-Staatsangehörigen anzuerkennen, geeignet, die Ausübung des Rechts dieses Unionsbürgers, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zu beschränken. Die Zulässigkeit einer solchen Weigerung hätte zur Folge, dass das Freizügigkeitsrecht von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich ausgestaltet wäre, je nachdem, ob die nationalen Rechtsvorschriften dieEhe zwischen Personen gleichen Geschlechts vorsehen oder nicht.
VG Düsseldorf: Alkoholkonsumverbot in Duisburg ist rechtswidrig
Das Verbot der Stadt Duisburg in der Duisburger Innenstadt Alkohol zu trinken ist nach der Entscheidung des VG Düsseldorf vom 23.05.2018 -18 K 8955/17- rechtswidrig.
Zur Begründung hat es ausgeführt, die für den Erlass einer entsprechenden Regelung erforderliche abstrakte Gefahr für ein Schutzgut der öffentlichen Sicherheit und Ordnung liege nicht vor. Der Alkoholkonsum sei nur mittelbare Ursache für die mögliche Schädigung etwa der körperlichen Unversehrtheit Dritter durch Übergriffe, Lärm oder ähnliches. Zudem träten die schädlichen Folgen des Alkoholkonsums nicht bei jedem Konsumenten zu Tage. Hinzu komme, dass die Stadt Duisburg nur verhältnismäßig wenige Vorfälle im Zusammenhang mit negativen Wirkungen des Alkoholkonsums habe belegen können. Das generelle Alkoholkonsumverbot sei schließlich auch unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten zu beanstanden, weil störendes Verhalten in Verbindung mit Alkoholkonsum bereits aufgrund einer anderen Regelung der ordnungsbehördlichen Verordnung bußgeldbewehrt verboten sei.
www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2018/18_K_8955_17_Urteil_20180523.html
G 20: Die Aufarbeitung geht weiter...
Inzwischen liegen die Wortprotokolle der Ausschusssitzungen vom 17.05. und 14.06. sowie der Öffentlichen Anhörung mit Bürger*innen vom 31.05.2018 vor:
• 17.05.2018: https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/62673/wortprotokoll-der-%c3%b6ffentlichen-sitzung-des-sonderausschusses-gewaltt%c3%a4tige-ausschreitungen-rund-um-den-g20-gipfel-in-hamburg-.pdf
• 31.05.2018: https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/62621/wortprotokoll-der-%c3%b6ffentlichen-sitzung-des-sonderausschusses-gewaltt%c3%a4tige-ausschreitungen-rund-um-den-g20-gipfel-in-hamburg-.pdf
• 14.06.2018: https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/62879/wortprotokoll-der-%c3%b6ffentlichen-sitzung-des-sonderausschusses-gewaltt%c3%a4tige-ausschreitungen-rund-um-den-g20-gipfel-in-hamburg-.pdf
In einer Entscheidung des Verwaltungsgericht Hamburg vom 05.06.2018 -17 K 1823/18- hat das Gericht die Ingewahrsamnahme eines italienischen Staatsangehörigen bei der Abschlusskundgebung der Versammlung „Grenzenlose Solidarität statt G20“ am 08.07.2017 für rechtswidrig erklärt.
In der mündlichen Urteilsbegründung hat es seine Entscheidung im Wesentlichen darauf gestützt, dass eine Ingewahrsamnahme nach dem allgemeinen Polizeirecht schon deshalb unzulässig gewesen sei, weil der Kläger als Versammlungsteilnehmer anzusehen sei und daher dem Schutz des Versammlungsrechts unterstanden habe. Abgesehen davon hätten in Bezug auf die Person des Klägers keine Tatsachen vorgelegen, die die Annahme, von ihm gehe eine unmittelbare Gefahr aus, hätten rechtfertigen können. Schließlich sei auch nicht unverzüglich eine richterliche Entscheidung über die Ingewahrsamnahme eingeholt worden.
http://justiz.hamburg.de/aktuellepresseerklaerungen/11169542/pressemitteilung/
Unbedingt ansehenswert der Dokumentarfilm "Hamburger Gitter", der am 22.06.2018 angelaufen ist. Er zieht ein Jahr nach G20 Bilanz und stellt Polizei und Justiz in den Mittelpunkt.
Trailer: https://hamburgergitter.weebly.com/trailer.html
Vorführplan: https://hamburgergitter.weebly.com/kinos.html
NRV: Masterplan zum Asylverfahren
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um AnKER-Zentren, BAMF-„Affäre“, Familiennachzug und Masterplan hat die Fachgruppe Verwaltungsrecht der Neuen Richtervereinigung (NRV) Überlegungen angestellt, welche gesetzgeberischen Maßnahmen noch folgen sollten, welche Vorschläge es hierzu gibt und welche praktischen Maßnahmen sich (stattdessen) empfehlen, um die Abläufe im gerichtlichen Verfahren zu beschleunigen und die Entscheidungspraxis zu vereinheitlichen. Hierzu hat sie einen eigenen Masterplan vorgelegt, der davon ausgeht, dass die gesetzliche Ausgestaltung des Asylprozesses keine weitere Beschleunigung verträgt und vorschlägt, dass weitere gesetzgeberische Maßnahmen der Vereinheitlichung der Rechtsprechung dienen müssen, statt „sicherer Herkunftsländer“ sollten „unsichere Bürgerkriegsländer“ bestimmt werden, personelle Engpässe lassen sich auch durch Abordnungen oder Versetzungen von Richter*innen aus anderen Gerichtsbarkeiten ausgleichen, Richter*innen sind durch die Schaffung von Assistenzstellen und die Stärkung des Servicebereiches zu entlasten, aus der Untersuchung der Bremer BAMF-„Affäre“ muss eine generelle Qualitätsdiskussion erwachsenund Sachentscheidungsebene und Prozessabteilung des BAMF sind zu ertüchtigen.
www.neuerichter.de/fileadmin/user_upload/2018_06_Masterplan_der_NRV.pdf
Lesegut: Verfassungsblog - "Weshalb man Asylsuchende nicht an der Grenze abweisen kann"
Dana Schmalz - Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut in Göttingen - zeigt auf, dass eine Abweisung von Flüchtlingen an der Grenze den Dublin III-Regelungen, der Europäischen Menschenrechtskonventin und der Genfer Flüchtlingskonvention entgegensteht.
verfassungsblog.de/weshalb-man-asylsuchende-nicht-an-der-grenze-abweisen-kann/
Hans-Litten-Preisträgerin Felicia Langer ist gestorben
Felicia Langer - lebenslange Menschenrechtsaktivistin - ist am 22.06.2018 im Alter von 87 Jahren in Tübingen gestorben. Sie war die erste israelische Rechtsanwältin, die palästinensische Gefangene vor israelischen Gerichten verteidigte.
Mit ihrer polnisch-jüdischen Familie musste sie 1939 vor den Nationalsozialisten in die Sowjetunion flüchten. 1950 ließ sie sich mit ihrem jüdischen Ehemann, Überlebender mehrerer Konzentrationslager, in Israel nieder und lebte nach schweren Anfeindungen und Bedrohungen in Israel seit 1990 in der Bundesrepublik.
"Sie war eine unbeugsame, eine leidenschaftliche Kämpferin für die Sache, der sie sich verschrieben hatte. Sie war, wie es ein Buchtitel ausdrückt, 'die Frau, die niemals schweigt' ".
1988 erhielt Felicia Langer den erstmalig verliehenen Hans-Litten-Preis der VDJ.
www.vdj.de/mitteilungen/nachrichten/nachricht/laudatio-an-barabara-huesing-und-felicia-langer/
Felicia Langer wurde auch der Alternative Nobelpreis, der Bruno-Kreisky-Preis, der Erich-Mühsam-Preis und der Palästinensische Verdienstorden verliehen. 2009 erhielt sie das Bundeverdienstkreuz.
Termine - Veranstaltungen
• Hamburg: Fortsetzung der Sitzung des Sonderausschusses "Gewalttätige Ausschreitungen rund um den G 20-Gipfel in Hamburg" am Mi, 04.07.2018, 17h00, Rathaus, Großer Festsaal, Rathausmarkt 1, 20095 und als Livestream über www.hamburgische-buergerschaft.de .
• Düsseldorf: Demonstration am Sa, 07.07.2018 "Nein! Zum neuen Polizeigesetz NRW". Auftakt: 13h00 vor dem DGB-Haus, Friedrich-Ebert-Str. 34-38, Abschlusskundgebung: 15h30 am Landtag www.no-polizeigesetz-nrw.de/wp-content/uploads/2018/06/NoPolGNRW_A5_Flyer
• Frankfurt/M.: Familienrechtskonferenz des AK Familienrecht/Sozialpolitik, Sa, 27.10.2018, ab 10h00 im Saalbau Bockenheim, Schwälmer Str. 28, Frankfurt: „10 Jahre familienrechtliche Reformen - eine Bestandsaufnahme und kritische Analyse". Ablauf und organisatorische Hinweise: http://www.vdj.de/aktivitaeten/termine/termine/ak-familienrecht-familienrecht-kompakt-in-frankfurt-m-sa-2605-0809-und-27102018/
• Frankfurt/M.: Bereits jetzt vormerken!
Die Verleihung des Hans-Litten-Preises findet am 27.10.2018 und die Mitgliederversammlung am 28.10.2018 statt. Weitere Informationen folgen kurzfristig.
Zu guter Letzt
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• Hamburg: Fortsetzung der Sitzung des Sonderausschusses "Gewalttätige Ausschreitungen rund um den G 20-Gipfel in Hamburg" am Mi, 04.07.2018, 17h00, Rathaus, Großer Festsaal, Rathausmarkt 1, 20095 und als Livestream über www.hamburgische-buergerschaft.de .
• Düsseldorf: Demonstration am Sa, 07.07.2018 "Nein! Zum neuen Polizeigesetz NRW". Auftakt: 13h00 vor dem DGB-Haus, Friedrich-Ebert-Str. 34-38, Abschlusskundgebung: 15h30 am Landtag www.no-polizeigesetz-nrw.de/wp-content/uploads/2018/06/NoPolGNRW_A5_Flyer
• Frankfurt/M.: Familienrechtskonferenz des AK Familienrecht/Sozialpolitik, Sa, 27.10.2018, ab 10h00 im Saalbau Bockenheim, Schwälmer Str. 28, Frankfurt: „10 Jahre familienrechtliche Reformen - eine Bestandsaufnahme und kritische Analyse". Ablauf und organisatorische Hinweise: http://www.vdj.de/aktivitaeten/termine/termine/ak-familienrecht-familienrecht-kompakt-in-frankfurt-m-sa-2605-0809-und-27102018/
• Frankfurt/M.: Bereits jetzt vormerken!
Die Verleihung des Hans-Litten-Preises findet am 27.10.2018 und die Mitgliederversammlung am 28.10.2018 statt. Weitere Informationen folgen kurzfristig.