VDJ Info 09/2014 vom 20.06.2014

1. Neuer Bundesvorstand der VDJ

In den Bundesvorstand wurden auf der am 17.05.2014 in Berlin stattgefundenen Mitgliederversammlung Dieter Hummel (Rechtanwalt in Berlin) als Bundesvorsitzender, Ursula Mende (Rechtsanwältin in Krefeld) als Bundessekretärin, Irene Seifert (Rechtsanwältin in Coswig) als Bundeskassiererin und als weitere Bundesvorstandsmitglieder Ahmed Abed (Rechtsanwalt in Berlin), Sebastian Baunack (Rechtanwalt in Berlin), Regina Bell (Rechtsanwältin in München), Heiner Fechner (Wissenschaftlicher Mitarbeiter am ZERP in Bremen), Christian Fraatz (Rechtsanwalt in Berlin), Volker Gerloff (Rechtsanwalt in Berlin), Manfred Hanesch (Rechtsanwalt in Darmstadt), Jens Peter Hjort (Rechtsanwalt in Hamburg), Joachim Kerth-Zelter (Rechtsanwalt in Solingen), Prof. em. Dr. Udo Mayer (Hochschullehrer in Hamburg), Dr. Pelin Öğüt (Rechtsanwältin in Bremen), Jürgen Schär (Oberstaatsanwalt in Dresden), Thomas Schmidt (Rechtsanwalt in Düsseldorf) und Joachim Schwammborn (Rechtsanwalt und Notar in Frankfurt) gewählt.

2. Stellungnahme der VDJ zum EuGH-Verfahren wegen Ausschluss von EU-BürgerInnen von „Hartz IV“-Leistungen

Der Generalanwalt beim EuGH hat am 20.05.2014 seine Schlussanträge zu einem Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Leipzig präsentiert. Es geht dabei um die Frage ob der Ausschluss von EU-BürgerInnen von „Hartz IV“-Leistungen gerechtfertigt ist, wenn diese EU-BürgerInnen in Deutschland noch keine Verbindung zum Arbeitsmarkt haben.
Der Generalanwalt hält die deutschen Ausschlussregelungen für rechtmäßig. Den Medien, die berichtet haben, dass der Gerichtshof dem Generalanwalt stets folgen würde, ist die VDJ dem mit Klarstellungen entgegengetreten.

HIER die Stelllungnahme der VDJ im Volltext.

3. VDJ-Erklärung zur Ukraine: Juristinnen und Juristen fordern Respektierung des Völkerrechts durch alle Konfliktparteien

In einer Erklärung vom 10.06.2014 fordert die VDJ die Respektierung des Völkerrechts durch alle Konfliktparteien in der Ukraine und ihre jeweiligen Verbündeten. Hierzu zählen nach Auffassung der VDJ u. a.: Beendigung der bewaffneten Kämpfe, Beendigung des Einsatzes von ausländischen Kombattanten jeglicher Art in dem Konflikt, Beendigung von Waffenlieferungen in die Konfliktparteien, die Einstellung der von den USA und der EU verhängten Sanktionen, Verhandlungen unter gleichberechtigter Einbeziehung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen in der Ukraine und der beteiligten ausländischen Mächte mit dem Ziel einer dauerhaften Lösung für die Beilegung des Konflikts. Dazu können z.B. gehören: eine föderale Struktur mit Teilautonomie und die Anerkennung der russischen Sprache, die Neutralität der Ukraine und der Verzicht auf Mitgliedschaft in der NATO, eine Nichtangriffserklärung Russlands gegenüber der Ukraine. Ferner fordert sie die Einrichtung einer internationalen Untersuchungskommission zur Aufklärung der schwere Verbrechen die während der Proteste sowie vor und während des später einsetzenden Bürgerkriegs begangen wurden und werden, insbesondere die Erschießung von DemonstrantInnen und PolizistInnen auf dem Maidan, das Massaker im Gewerkschaftshaus in Odessa, der Beschuss von zivilen Einrichtungen durch das ukrainische Militär und die Einholung eines Gutachtens vom Internationalen Gerichtshof über die Gültigkeit des Referendums auf der Krim und deren Anschluss an Russland.

HIER die VDJ-Erklärung.

4. Datenschutz-Grund-VO in der EU: Kleine Fortschritte

„Die partielle allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag einer Datenschutz-Grundverordnung wird unter der Voraussetzung festgelegt, dass nichts vereinbart ist, solange nicht alles vereinbart ist“. Dieser Ausschnitt aus dem Ratsdokument zur partiellen allgemeinen Ausrichtung zum Kommissionsvorschlag COM(2012) 11 OM  zeigt, dass die am 6. Juni 2014 erzielten Verhandlungsergebnisse zwar ein Fortschritt, jedoch noch nicht der „Stein der Weisen“ sind. Konkret einigten sich die EU-Justizminister zum einen auf den räumlichen Geltungsbereich der Verordnung und damit auch auf den Anwendungsbereich bei der Verarbeitung von Daten von in der Union ansässigen Personen durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen (Art. 3 (2)). Zum anderen wurden zu den Definitionen von „unternehmensinternen Datenschutzvorschriften“ und "internationalen Organisationen", sowie zum Text des Kapitels V der Verordnung zur Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer oder an internationale Organisationen Einigungen erzielt.

zum Ratsdokument

5. EuGH: Ein bisschen „Recht auf Vergessen“ im Internet

Ein Internetsuchmaschinenbetreiber ist für seine Verarbeitung personenbezogener Daten, die auf Drittseiten stehen, verantwortlich und muss unter Umständen auf Antrag der betroffenen Person Links zu Daten entfernen. Dies gilt auch dann, wenn die Veröffentlichung der Daten auf der verlinkten Seite rechtmäßig ist. Handelt der Suchmaschinenbetreiber nicht, kann sich der Betroffene an die zuständige Datenschutzbehörde oder ein Gericht wenden. Dies entschied der EuGH am 13. Mai 2014 in der Rs. C-131/12 (Google / Agencia Española de Protección de Datos u. a. folgte damit nicht den Anträgen des Generalanwalts Jääskinen, der ein „Recht auf Vergessen“ verneint hatte.

EuGH-Entscheidung

6. Netzpolitische Soirée von Bündnis 90/ Die Grünen am 03.07.14: „Konsequenzen aus dem Überwachungs- und Geheimdienstskandal“

Auch über ein Jahr nach den ersten Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden und der Aufdeckung des größten Überwachungs- und Abhörskandals westlicher Geheimdienste scheut sich die Bundesregierung, die dringend notwendigen Konsequenzen für den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger zu ziehen. Die Aufklärung durch das Parlament boykottiert sie auch weiterhin. Über die Auswirkungen der bekannt gewordenen Massenüberwachung und zu ziehende Konsequenzen diskutieren im Rahmen der vierten „Netzpolitischen Soirée“ am 03. Juli 2014 in der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin Hans-Georg
Maaßen, Präsiden des Bundesamtes für verfassungsschutz, Thomas Drake, ehemaliger Mitarbeiter der NSA, William Binney, ehemaliger US-amerikanischer Nachrichtendienst-Mitarbeiter und Technischer Direktor der National Security Agency (NSA), Jesselyn Radack, Rechtsberaterin von Edward Snowden und Direktorin von „National Security & Human Rights at the Government Accountability Project“, Georg Mascolo, Journalist, Leiter Rechercheverbund NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung und Constanze Kurz, Chaos Computer Club.

das Programm.

7. Veranstaltungs- und Buchtip am 01.07.2014:“Oradour - Geschichte eines Massakers“

Zur Buchpräsentation „Oradour – Geschichte eines Massakers/ Histoire d’un massacre“ von Florence Hervé (Hrsg.) und Martin Graf (Fotograf) lädt die Mahn- und Gedenkstätte in Düsseldorf, das Maxhaus und die Katholische Kirche in Kooperation mit der VDJ und dem DGB Region Düsseldorf am 01.07.2014, 19.00 Uhr ins Maxhaus, Schulstr. 11, 40213 Düsseldorf mit Florence Hervé und Hermann Unterhinninghofen ein, der zum „Scheitern der Justiz bei der Verfolgung und Verurteilung der Verantwortlichen für das Verbrechen von Oradour“ vortragen wird.

http://www.gedenk-dus.de/veranstaltungen.html

Das Buch- erschienen im PappyRossa Verlag, ISBN 978-3-89438-554-5, Preis: € 18,00 - informiert über das Geschehen damals, das Massaker von Oradour und die Erhängungen in Tulle einen Tag zuvor, über die unzureichende juristische Aufarbeitung der Verbrechen, die Prozesse von Bordeaux und das Versagen der deutschen Justiz. In ihren Augenzeugenberichten beschreiben Überlebende den Ablauf der Gräueltaten.

Die Mahn- und Gedenkstätte in Düsseldorf, der Heimatstadt des für das Massaker von Oradour verantwortlichen SS-Generals Heinz Lammerding, zeigt vom 27. Juni bis zum 14. September 2014 eine Ausstellung mit den aktuellen Bildern von Martin Graf aus Oradour. Heinz Lammerding war anschließend bis zu seinem Tode unbehelligt in Düsseldorf als Bauunternehmer tätig. Die Ausstellung findet ebenfalls im Maxhaus statt. Die Vernissage ist am 27. Juni 2014 um 19 Uhr.

Als weiterer Hintergrundhinweis der leider nicht in die Mediathek des SWR eingestellte am 18.06.2014, 23.45 Uhr ausgestrahlte Dokumentarfilm von 1988 von Günter Schwarberg und Lea Rosh „Die Bewältigung - Oradour“

4. Datenschutz-Grund-VO in der EU: Kleine Fortschritte

„Die partielle allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag einer Datenschutz-Grundverordnung wird unter der Voraussetzung festgelegt, dass nichts vereinbart ist, solange nicht alles vereinbart ist“. Dieser Ausschnitt aus dem Ratsdokument zur partiellen allgemeinen Ausrichtung zum Kommissionsvorschlag COM(2012) 11 OM  zeigt, dass die am 6. Juni 2014 erzielten Verhandlungsergebnisse zwar ein Fortschritt, jedoch noch nicht der „Stein der Weisen“ sind. Konkret einigten sich die EU-Justizminister zum einen auf den räumlichen Geltungsbereich der Verordnung und damit auch auf den Anwendungsbereich bei der Verarbeitung von Daten von in der Union ansässigen Personen durch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen (Art. 3 (2)). Zum anderen wurden zu den Definitionen von „unternehmensinternen Datenschutzvorschriften“ und "internationalen Organisationen", sowie zum Text des Kapitels V der Verordnung zur Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer oder an internationale Organisationen Einigungen erzielt.

zum Ratsdokument

5. EuGH: Ein bisschen „Recht auf Vergessen“ im Internet

Ein Internetsuchmaschinenbetreiber ist für seine Verarbeitung personenbezogener Daten, die auf Drittseiten stehen, verantwortlich und muss unter Umständen auf Antrag der betroffenen Person Links zu Daten entfernen. Dies gilt auch dann, wenn die Veröffentlichung der Daten auf der verlinkten Seite rechtmäßig ist. Handelt der Suchmaschinenbetreiber nicht, kann sich der Betroffene an die zuständige Datenschutzbehörde oder ein Gericht wenden. Dies entschied der EuGH am 13. Mai 2014 in der Rs. C-131/12 (Google / Agencia Española de Protección de Datos u. a. folgte damit nicht den Anträgen des Generalanwalts Jääskinen, der ein „Recht auf Vergessen“ verneint hatte.

EuGH-Entscheidung

6. Netzpolitische Soirée von Bündnis 90/ Die Grünen am 03.07.14: „Konsequenzen aus dem Überwachungs- und Geheimdienstskandal“

Auch über ein Jahr nach den ersten Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden und der Aufdeckung des größten Überwachungs- und Abhörskandals westlicher Geheimdienste scheut sich die Bundesregierung, die dringend notwendigen Konsequenzen für den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger zu ziehen. Die Aufklärung durch das Parlament boykottiert sie auch weiterhin. Über die Auswirkungen der bekannt gewordenen Massenüberwachung und zu ziehende Konsequenzen diskutieren im Rahmen der vierten „Netzpolitischen Soirée“ am 03. Juli 2014 in der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin Hans-Georg
Maaßen, Präsiden des Bundesamtes für verfassungsschutz, Thomas Drake, ehemaliger Mitarbeiter der NSA, William Binney, ehemaliger US-amerikanischer Nachrichtendienst-Mitarbeiter und Technischer Direktor der National Security Agency (NSA), Jesselyn Radack, Rechtsberaterin von Edward Snowden und Direktorin von „National Security & Human Rights at the Government Accountability Project“, Georg Mascolo, Journalist, Leiter Rechercheverbund NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung und Constanze Kurz, Chaos Computer Club.

das Programm.

7. Veranstaltungs- und Buchtip am 01.07.2014:“Oradour - Geschichte eines Massakers“

Zur Buchpräsentation „Oradour – Geschichte eines Massakers/ Histoire d’un massacre“ von Florence Hervé (Hrsg.) und Martin Graf (Fotograf) lädt die Mahn- und Gedenkstätte in Düsseldorf, das Maxhaus und die Katholische Kirche in Kooperation mit der VDJ und dem DGB Region Düsseldorf am 01.07.2014, 19.00 Uhr ins Maxhaus, Schulstr. 11, 40213 Düsseldorf mit Florence Hervé und Hermann Unterhinninghofen ein, der zum „Scheitern der Justiz bei der Verfolgung und Verurteilung der Verantwortlichen für das Verbrechen von Oradour“ vortragen wird.

http://www.gedenk-dus.de/veranstaltungen.html

Das Buch- erschienen im PappyRossa Verlag, ISBN 978-3-89438-554-5, Preis: € 18,00 - informiert über das Geschehen damals, das Massaker von Oradour und die Erhängungen in Tulle einen Tag zuvor, über die unzureichende juristische Aufarbeitung der Verbrechen, die Prozesse von Bordeaux und das Versagen der deutschen Justiz. In ihren Augenzeugenberichten beschreiben Überlebende den Ablauf der Gräueltaten.

Die Mahn- und Gedenkstätte in Düsseldorf, der Heimatstadt des für das Massaker von Oradour verantwortlichen SS-Generals Heinz Lammerding, zeigt vom 27. Juni bis zum 14. September 2014 eine Ausstellung mit den aktuellen Bildern von Martin Graf aus Oradour. Heinz Lammerding war anschließend bis zu seinem Tode unbehelligt in Düsseldorf als Bauunternehmer tätig. Die Ausstellung findet ebenfalls im Maxhaus statt. Die Vernissage ist am 27. Juni 2014 um 19 Uhr.

Als weiterer Hintergrundhinweis der leider nicht in die Mediathek des SWR eingestellte am 18.06.2014, 23.45 Uhr ausgestrahlte Dokumentarfilm von 1988 von Günter Schwarberg und Lea Rosh „Die Bewältigung - Oradour“

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