VDJ Info 1/2021 vom 18.01.2021
Ein Urteil für die Pressefreiheit? - Vorerst keine Auslieferung von Julian Assange in die USA, er bleibt aber in Haft
Am 04.01.2021 wurde in London das Urteil im Auslieferungsverfahren von Julian Assange in die USA verkündet. Das britische Gericht hat den US-Auslieferungsantrag für Wikileaks-Gründer Julian Assange zunächst abgelehnt. Das Urteil von Richterin Vanessa Baraitser stützt sich auf den Gesundheitszustand von Assange, der an einer Depression leidet. Im Falle einer Auslieferung drohen dem Wikileaks-Gründer bis zu 175 Jahre Haft in den USA unter voraussichtlich menschenunwürdigen Haftbedingungen, die ein Leben kaum mehr lebenswert erscheinen lasse. Diese Begrüdnung wird gleichzeitig als Schwachstelle des Urteils ausgemacht: Geschützt werde nur der Gesundheitszustand Assanges, nicht seine journalistische Freiheit und Tätigkeit als Wistleblower, argumentiert etwa Owen Jones im Londoner Guardian. Für den sehr begrenzten Charakter des Erfolges spricht auch, dass Assange, der schon seit längerem nicht haftfähig sein dürfte, das Hochsicherheitsgefängnis nicht verlassen darf. Zudem ist mit dem erstinstanzlichen Urteil die Gefahr einer Auslieferung noch nicht ausgestanden. Berufung gegen das Urteil ist bereits angekündigt
Stellungnahme des Arbeitskreises Arbeitsrecht der VDJ zum Referentenentwurf eines Betriebsrätestärkungsgesetzes
In ihrer Stellungnahme würdigen die Unterzeichner*innen den Versuch, demokratische Teilhabe im Unternehmen zu stärken. Angesichts einer Erosion von Betriebsräten in kleinen und mittleren Unternehmen und einer Transformation der Arbeitswelt sei das zu begrüßen. Der Entwurf gehe aber nicht weit genug und könne an entscheidenden Punkten sinnvoll ergänzt werden. Dazu gehören Themen wie die Förderung von Betriebsratswahlen, ein Initiativrecht des Betriebsrates bei Qualifizierungsthemen und stärkere Beteiligungsrechte bei KI, Kommunikation, Digitalem und Mobiler Arbeit, ein digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften in den Betrieben und echte Mitbestimmung bei Personalbedarfsplanung und Beschäftigungssicherung sowie CO2-Neutralität. Die vollständige Erklärung des Arbeitskreises Arbeitsrecht finden Sie hier und hier.
Interview mit Joachim Kerth-Zelter zu Lockdown und Verhältnismäßigkeit in der UZ
Am 24.12.2020 erschien unter dem Eindruck des verschäften Lockdowns ein Interview mit dem Bundesvorsitzenden der VDJ in der UZ, in dem Rechtsanwalt Kerth-Zelter die grundrechtlichen Implikationen des Lockdowns erklärt und insbesondere die einseitige Fixierung auf den sozialen und kulturellen Bereich kritisiert. Das Interview steht im Zusammenhang mit einer Erklärung der VDJ zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), die angesichts der weiteren Verlängerung und "Verschärfung" weiterhin aktuell ist.
Tag des verfolgten Anwalts am 22.01.2020 vor der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin
Am 24.01.2021 ist der diesjährige Tag der verfolgten Anwältin, des verfolgten Anwalts. Da es sich um einen Wochenendtag handelt, hat der RAV für den 22.01.2021 um 13h00 eine Kundgebung vor der Aserbaidschanischen Botschaft in der Hubertusallee 43, 14193 Berlin angemeldet. Die VDJ schließt sich diesem Aufruf an und bittet die Kolleg*innen vor Ort unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften sichtbar und hörbar für die Rechte der Kolleginnen und Kollegen in Aserbaidschan einzutreten.
BVerwG sieht keinen Bedarf, wegen Drohneneinsatzes im Jemen tätig zu werden
Am 25.11.2020 hat das BVerwG in einem Urteil entschieden, dass aus der bloßen Tatsache, dass von Ramstein aus Droheneinsätze im Jemen koordiniert werden, kein Anspruch der Kläger*innen auf Tätigwerden der Bundesregierung folgt. Auf die Frage, ob im Droheneinsatz ein Grundrechtsverstoß liege, käme es dafür nicht an. Entscheidend sei, dass ein qualifizierter Bezug zum Bundesgebiet nicht bereits darin liege, dass die Daten zur Drohensteuerung aus den USA über Ramstein in den Jemen übermittelt werden. Conrad Taler hat das Urteil im Ossietzky in den Rahmen einer Rechtsprechung gesetzt, die sich zuerst an der Staatsräson orientiere. Der lesenswerte Beitrag findet sich hier. Die Pressemitteilung des BVerwG kann hier nachgelesen werden.
Ak-Sozialrecht in der VDJ - Aktive und Interessierte gesucht!
Aus den Mitgliederbefragung der letzten Jahre hat sich ein beständiges Interesse an einem Arbeitskreis Sozialrecht in der VDJ ergeben. Das erklärt sich vor dem Hintergrund, dass ein nicht geringer Anteil der VDJ-Mitglieder im Sozialrecht arbeitet. Wie bei den sehr erfolgreichen Arbeitskreisen im Familienrecht und im Arbeitsrecht äußert sich der Wunsch, dass auch der Arbeitskreis Sozialrecht inhaltlich arbeiten und Fachanwaltsfortbildungsnachweise ausstellen könnte. Gerade sondieren wir, ob sich eine Planungsgruppe findet und ob ein ausreichendes Interesse in der Mitgliedschaft der VDJ vorhanden ist. Deshalb bitten wir alle Interessierten sich aktiv zu melden und uns mitzuteilen, ob Ihr Euch vorstellen könnt, an der Planung des Arbeitskreises oder an den Veranstaltungen des Arbeitskreises teilzunehmen, da wir die Planungen nur bei entsprechendem Interesse und aktiver Unterstützung weiterbetreiben können. Schreibt bei Interesse an bundessekretaer@vdj.de - bei konkreteren Vorstellungen kann das Weitere dann auch telefonisch geklärt werden.
Die VVN-BdA spricht sich in einer PM gegen den polizeilichen Einsatz von Elektroschockern aus
In ihrer Pressemitteilung vom 8. Januar 2021 spricht sich die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes gegen den Einsatz von Elektroschockern bei Polizeieinsätzen aus. In Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen und im Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen werden die umgangssprachlich „Taser“ genannten Geräte für ein Jahr im Streifendienst erprobt. Die VVN-BdA sieht im Elektroschocker ein Folterinstrument und befürchtet, dass mit der zunehmenden Verbreitung dieser Waffe die Hemmschwelle sinkt, sie auch in unnötigen Situationen einzusetzen.
Illegale Pushbacks an der EU-Außengrenze - Gewalt gegen Flüchtlinge auf 1500 Seiten dokumentiert
Bereits in der Vergangenheit ist die Gewalt an den EU-Außengrenzen gegen Menschen auf der Flucht thematisiert und beklagt worden. In einem lesenswerten Interview im ND stellen die MdEP Hope Barker und Cornelia Ernst das Schwarzbuch Pushback vor, das die unmenschlichen Aktionen an den EU-Außengrenzen auf 1500 Seiten dokumentiert.
Staatsstreich in den USA? Glenn Greenwald warnt vor neuem Patriot Act
Der investigative Journalist Glenn Greenwald stellt die Erstürmung des Capitols in Washington in eine Reihe von Attacken in den USA, die emotional aufwühlen und eine Stimmung erzeugen, in der Angriffe auf die Menschen- und Bürgerrechte als akzeptabel und unausweichlich erschienen. "Man kann eine bestimmte Handlung verurteilen, während man sich dem Versuch widersetzt, die damit verbundenen Gefahren aufzublähen. Man kann die sehr reale Existenz einer Bedrohung anerkennen und gleichzeitig vor den oft weitaus größeren Schäden warnen, die sich aus den vorgeschlagenen Lösungen ergeben." Es sei keine Missachtung der Opfer oder Herunterspielen der Gefahren, vor den Konsequenzen einer Erosion von Bürgerrechten zu warnen. Greenwald wendet sich in dem kontroversen Beitrag auch gegen die Wahrnehmung, dass es bei dem Eindringen in das Parlamentsgebäude um einen versuchten Staatsstreich gegangen sei. Der umfangreiche Beitrag in englischer Sprache findet sich hier.
Sehenswert: Die Verleihung des Hans-Litten-Preises an Rolf Gössner online zum Anschauen!
Amtierender Preisträger des Hans-Litten-Preises der VDJ ist Dr. Rolf Gössner, dem der Preis 2020 als Anerkennung für sein jahrzehntelanges bürgerrechtliches Engagement am 10. Oktober 2020 in Frankfurt am Main verliehen wurde. Die vollständige Veranstaltung ist inklusive aller Redebeiträge nun online hier einzusehen.
Zum Newsletter 2021 - Gruß und Danke
Liebe Kolleginnen und Kollegen, den ersten Newsletter 2021 - im zweiten Jahr der Pandemie - möchte ich zum Anlass nehmen, alle Abonnent*innen unseres Newsletters als Bundessekretär der VDJ ganz herzlich zu begrüßen und meinen besonderen Dank an unsere langjährige Geschäftsführerin Ursula Mende auszusprechen, die bisher für den Newsletter verantwortlich zeichnete. Wie bei allem, was bereits gut funktioniert, hoffe ich, dass der Übergang möglichst unbemerkt bleibt und das Interesse an unserem Newsletter weiterhin so groß ist wie in der Vergangenheit. Dass unser Newsletter keine Einbahnstraße ist, haben wir im November erfahren, als wir eine Stellungnahme der Klassenärztlichen Bundesvereinigung zum strategischen Umgang mit dem Corona-Virus verlinkten. Mit diesem "Debattenbeitrag" waren nicht alle Leser*innen einverstanden. Das ist nachvollziehbar und legitim. Nicht alle Beiträge, die wir über unseren Newsletter teilen, spiegeln die Meinung des Bundesvorstandes und ganz sicher nicht die Meinung all unserer Mitglieder wieder. Die kritischen Eindrücke haben wir im Bundesvorstand zur Kenntnis genommen und diskutiert. Um eine möglichst breite Auswahl an bürgerrechtlichen und linken juristischen Themen abzubilden, möchte ich auch in Zukunft unterschiedliche Stimmen in unserem Newsletter zum Ausdruck kommen lassen und freue mich auf die Rückmeldung und das Gespräch mit Euch/Ihnen. Für das kommende Jahr und die weitere Arbeit der VDJ wünsche ich uns und Euch/Ihnen Kraft und Ausdauer im Kampf für eine solidarischere Zukunft. Mit herzlichen Grüßen, Andreas Engelmann
Neuer Geschäftssitz der VDJ seit 01.01.2021 in Frankfurt am Main
Ort der Geschäftsstelle der VDJ ist seit Januar 20121 das Büro des Bundessekretärs Dr. Andreas Engelmann in 60311 Frankfurt am Main, Saalgasse 10, Email: Bundessekretaer@vdj.de