VDJ Info 11/2017 vom 31.07.2017

G 20-Gipfel retrospektiv

Nach dem Gipfel G 20 und dem zutage getretenen gestuften Sicherheitskonzept, wonach die höchste Priorität beim Schutz des Gipfels und der Staatsgäste lag, währenddessen Gefahrenlagen in den übrigen Stadtteilen in der Vorbereitung nicht ausreichend berücksichtigt wurden und die polizeiliche Stategie rein repressiv angelegt war, ist angesichts des Gipfeldebakels nunmehr der Kampf um die Deutungshoheit entbrannt. Hierbei hat der Senat sein verfehltes Sicherheitskonzept auf die Kernbotschaft einzudampfen versucht, "das man das nicht habe voraussehen können" und hat gleichzeitig die Verantwortung für die Gewaltexzesse der linken Szene zugeschrieben. So hat Innensenator Andy Grote in der Bürgerschaftssitzung am 12.07. der Fraktion DIE LINKE direkte und indirekte Beihilfe zu dem, "was in den letzten Tagen in unserer Stadt passiert ist“, vorgeworfen und ihr unterstellt, sie habe sich "als parlamentarischer Arm der extremistischen Linken verstanden".

Hierauf hat die innenpolitsche Sprecherin der LINKEN und Vizepräsidentin der Bürgerschaft Christiane Schneider in einer bemerkenswerten Rede sich zu Gewalt, der Mitverantwortung an der Aufklärung der Gewaltexzesse, zu einer Erosion der Grundrechte und Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze durch die Exekutive geäußert und unterstrichen, dass DIE LINKE auch weiterhin kritische Fragen stellen werde und die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses verlange.

https://www.youtube.com/watch?v=5GGUqNp92rE

Die nach dem Gipfel einberufene Sondersitzung des Innenausschussses der Hamburgischen Bürgerschaft am 19.07. mutierte in der von der SPD/ Grünen-Senatsmehrheit durchgesetzten starren Tagesordnung gegen die Stimmen von CDU, DIE LINKE und FDP zu einer bis nach Mitternacht dauernden Werbeveranstaltung für Senat und Verwaltung, bei der Innensenator, Polizeipräsident und Gesamteinsatzleiter sowie diverse Einzeleinsatzleiter über Stunden unterlegt mit Videomaterial ausladend referierten und berichteten während die  Ausschussmitglieder weitgehend zu Statisten mit von vornherein begrenzten Interventionsmöglichkeiten gerieten. Von CDU, DIE LINKE und FDP wurde bei diesem Veranstaltungstableau der Aufklärungswille des Senats angezweifelt.

http://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article211304873/G20-Aufklaerung-beginnt-mit-Eklat-im-Rathaus.html

Anm: Wenn der Artikel in Vollversion gesperrt ist, Link bei google eingegeben, dann funktioniert es.

http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/G20-Haarscharf-an-Eskalation-vorbei,gipfeltreffen602.html

Gemauert, tabuisiert und relatviert wurde und wird der gesamte Komplex der Polizeigewalt beim G 20.

deutsch.rt.com/inland/53861-polizeigewalt-in-hamburg-polizist-g20/

www.ndr.de/nachrichten/hamburg/G20-Schanzen-Anwohnerin-schildert-Polizei-Schlaege,gipfel2692.html

Statt des von Teilen der Opposition geforderten Untersuchungsausschusses wollen die Senatsfraktionen lediglich einen Sonderausschuss zur Aufklärung einrichten.

www.zeit.de/hamburg/aktuell/2017-07/19/g20-polizeifuehrer-bei-g20-an-eskalation-vorbeigeschrammt-19213004

Hier das Wortprotokoll der gesamten Sitzung:

www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/58766/protokoll-wortprotokoll-der-%C3%B6ffentlichen-sitzung-des-innenausschusse

BVerfG: Abschiebung sog. Gefährder nach § 58 a AufenthG ist verfassungsgemäß

In seinem Beschluss vom 24.07.2017 hat das BVerfG festgestellt, dass die Abschieberegelung des § 58 a AufenthG verfassungsgemäß, insbesondere auch in formeller Hinsicht wirksam zustandegekommen und mit dem Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes vereinbar sei.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-063.html;jsessionid=3A1330C3EFF06C255E848A21BC11E84E.2_cid383

So normiere die Vorschrift mit der Anknüpfung an eine besondere Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bzw. an eine terroristische Gefahr Tatbestandsmerkmale, die jedenfalls hinreichend bestimmbar sind. Zudem habe das Bundesverwaltungsgericht die Tatbestandsvoraussetzungen konkretisiert und herausgearbeitet, worin die Unterschiede zwischen § 58a AufenthG und den allgemeinen Ausweisungstatbeständen liegen. Es habe dabei insbesondere in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise auf die besonderen von terroristischen Straftaten ausgehenden Gefahren abgestellt, die sich jederzeit und ohne großen Vorbereitungsaufwand realisieren können.

Allerdings sei die Abschiebung von einer von den algerischen Behörden zuvor einzuholenden Zusicherung abhängig zu machen, die mit spezifischen Garantien zu verbinden sei, die eine Überprüfung der (eventuellen) Haftbedingungen des Beschwerdeführers im Falle von dessen Inhaftierung und insbesondere den ungehinderten Zugang zu seinen Prozessbevollmächtigten erlaube.

www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-063.html;jsessionid=3A1330C3EFF06C255E848A21BC11E84E.2_cid383

EuGH: Generalanwalt plädiert für Abweisung der Klage der Slowakei und Ungarns beim Umsiedlungsmechanismus

Generalanwalt Bot hat überzeugend dargelegt, warum auch Ungarn und Slowenien sich einem Beschluss des Rates für eine solidarische Umverteilung schutzbedürftiger Flüchtlinge aus Griechenland und Italien nicht verweigern können:

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-07/cp170088de.pdf

EuGH: Dublin-System auf dem Prüfstand

1. Nur scheinbar bestätigt der EuGH in den Rechtssachen C 490/16, A.S./Republika Slovenija und C-646/16, Khadija Jafari und Zainab Jafari vom 26.07.2017 die Regeln des Dublin-Systems:

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-07/cp170086de.pdf

Er bescheinigt nämlich den aufnehmenden Mitgliedstaaten der EU, allen voran Deutschland, 2015/2016 richtig gehandelt zu haben, als sie „im Geiste der Solidarität“ von ihrem Selbsteintrittsrecht nach der Dublin-Verordnung Gebrauch gemacht und sich für die Prüfung der Asylanträge vieler Schutzsuchender für zuständig erklärt haben.

Es folgt der ausdrückliche Hinweis des Gerichts, dass Überstellungen in formell zuständige, aber überforderte Mitgliedstaaten unzulässig sind, wenn den Schutzsuchenden dort infolge der hohen Flüchtlingszahlen eine unmenschliche Behandlung droht – was in Ländern wie Kroatien oder Ungarn zweifellos der Fall gewesen wäre.

2. Von besonderer Praxisrelevanz ist das weitere Urteil des EuGH vom 26.07.2017 in der Rechtssache C670/16 (Tsegezab Mengesteab/Bundesrepublik Deutschland)

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-07/cp170087de.pdf

Der EuGH bestätigt die subjektiven Rechte Asylsuchender nach der Dublin-Verordnung und bekräftigt, dass der Mitgliedstaat des ersten Asylantrags zuständig wird, wenn bestimmte Fristen im Dublin-Verfahren abgelaufen sind (Ersuchen müssen innerhalb von 3 Monaten nach erstem Asylgesuch gestellt werden). Noch wichtiger: Als Zeitpunkt des ersten Asylantrags, ab dem die Fristen zu laufen beginnen, definiert der EuGH den Zeitpunkt, zu dem das BAMF schriftlich über das erste Asylgesuch informiert wird (egal, in welcher konkreten Form, und sei es in Kopie). Im konkreten Fall war das die Übersendung der BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender). Entscheidend ist also nicht der Zeitpunkt der formellen Asylantragstellung, wie seitens des BAMF und der Bundesregierung bislang argumentiert wurde. Das dürfte angesichts einer in den Jahren 2015 / 2016 viele Monate bis Jahre dauernden Wartezeit von erstem Asylgesuch bis zur formellen Asylantragstellung für viele Betroffene positive Auswirkungen haben, soweit diese jetzt noch in ein anderes EU-Land überstellt werden sollen.

Lesegut: Grenzen im politischen Meinungskampf - Zum Verbot rassistisch-diskriminierender Wahlkampagnen

In einer jüngst erschienenen Dokumentation des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma zu "Grenzen im politischen Meinungskampf" hat Dr. Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte in seinem dort erschienenen Beitrag "Verbreitung rassisitischen Gedankenguts - Die Meinungsfreiheit hat Grenzen" die Debatte um die Strafbarkeit rassistischer Hetze und deren strafrechtliche Verfolgung angestoßen.

"Die Meinungsfreiheit ist ein zentrales Menschenrecht, das – so formuliert es das Bundesverfassungsgericht - für die freiheitlich-demokratische Staatsordnung „schlechthin konstituierend“ ist. Die Meinungsfreiheit ist jedoch kein Freifahrtschein für rassistische Diffamierungen und Parolen. So verpflichtet etwa das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form rassistischer Diskriminierung (ICERD) Vertragsstaaten wie Deutschland, die Verbreitung rassistischen Gedankenguts gemäß Art. 4 a) ICERD unter Strafe zu stellen. Um die Bevölkerung vor rassistischer Propaganda zu schützen, können aber ebenso ordnungsrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen. Demzufolge können Wahlplakate mit rassistischen Inhalten aufgrund der menschenrechtlichen Schutzpflicht des Staates aus ICERD auch dann zu entfernen sein, wenn die Wahlplakate keinen Straftatbestand des deutschen Strafrechts erfüllen".

zentralrat.sintiundroma.de/download/6366

Termine - Veranstaltungen

Berlin: Demonstration “Freiheit 4.0 - Rettet die Grundrechte”, Samstag, 09.092017, Kundgebung 12h00 am Gendarmenmarkt in Berlin, Demo ab 14h00

digitalcourage.de/blog/2017/demonstration-freiheit-40-rettet-die-grundrechte

Hamburg: KritJur Kongress, Samstag 16.9.2017 bis Sonntag 17.9.2017 im Kölibri, Hein-Köllisch-Platz 11/12: Kritische Jurist_innen - Ansätze zur Gegenjustiz

kritjur.org/programm/

Şirince, Izmir, Turkei: International Conference on Academic Freedom,
22 bis 24 September 2017, Nesin Maths and Philosophy Village / Şirince, Izmir, Turkey, Veranstalter: INTERNATIONAL HUMAN RIGHTS ACADEMY OF THE AEGEAN

Programm: www.eldh.eu/fileadmin/user_upload/ejdm/events/2017/eih_program_en.pdf

Frankfurt/M.: Herbsttagung des Arbeitskreises Arbeitsrecht, Samstag, O7.10.2017 in der IGM-Vorstandsverwaltung, Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 10h30 bis 16h00: 1. Grundlinien in der Rechtsprechung zu sozialen Menschenrechten von EGMR und EuGH; 2. Beerdigung 2. Klasse für die unbillige aber verbindliche Weisung?

http://www.vdj.de/aktivitaeten/termine/termine/ak-arbeitsrecht-herbsttagung-sa-07102017-in-der-igm-vorstandsverwaltung-main-forum-in-frankfurtm/

Frankfurt/M.: Herbsttagung des Arbeitskreises Familienrecht, Samstag, 11.11.2017, Saalbau Gallus, Frankenallee 111 in Frankfurt/ M. von 10h00 bis 16h00, "Bewertungen im Zugewinn- und Versorgungsausgleich".

www.vdj.de/aktivitaeten/termine/termine/ak-familienrecht-familienrecht-kompakt-sa-11112017-im-saalbau-gallus-in-frankfurtm/

London: European Union, Brexit – the future of workers’ rights, Europäische Konferenz, Samstag, 11.11.2017, 09h30 bis 18h00, Diskus Centre at Unite, 128 Theobald's Road, Holborn, London, WC1X 8T, Veranstalter: EJDM und Haldane Society mit Unterstützung von Unite the union und Institute for Employment Rights IER

www.eldh.eu/de/termine/termin/european-union-brexit-the-future-of-workers-rights-278/

Termine - Veranstaltungen

Berlin: Demonstration “Freiheit 4.0 - Rettet die Grundrechte”, Samstag, 09.092017, Kundgebung 12h00 am Gendarmenmarkt in Berlin, Demo ab 14h00

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Hamburg: KritJur Kongress, Samstag 16.9.2017 bis Sonntag 17.9.2017 im Kölibri, Hein-Köllisch-Platz 11/12: Kritische Jurist_innen - Ansätze zur Gegenjustiz

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Şirince, Izmir, Turkei: International Conference on Academic Freedom,
22 bis 24 September 2017, Nesin Maths and Philosophy Village / Şirince, Izmir, Turkey, Veranstalter: INTERNATIONAL HUMAN RIGHTS ACADEMY OF THE AEGEAN

Programm: www.eldh.eu/fileadmin/user_upload/ejdm/events/2017/eih_program_en.pdf

Frankfurt/M.: Herbsttagung des Arbeitskreises Arbeitsrecht, Samstag, O7.10.2017 in der IGM-Vorstandsverwaltung, Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 10h30 bis 16h00: 1. Grundlinien in der Rechtsprechung zu sozialen Menschenrechten von EGMR und EuGH; 2. Beerdigung 2. Klasse für die unbillige aber verbindliche Weisung?

http://www.vdj.de/aktivitaeten/termine/termine/ak-arbeitsrecht-herbsttagung-sa-07102017-in-der-igm-vorstandsverwaltung-main-forum-in-frankfurtm/

Frankfurt/M.: Herbsttagung des Arbeitskreises Familienrecht, Samstag, 11.11.2017, Saalbau Gallus, Frankenallee 111 in Frankfurt/ M. von 10h00 bis 16h00, "Bewertungen im Zugewinn- und Versorgungsausgleich".

www.vdj.de/aktivitaeten/termine/termine/ak-familienrecht-familienrecht-kompakt-sa-11112017-im-saalbau-gallus-in-frankfurtm/

London: European Union, Brexit – the future of workers’ rights, Europäische Konferenz, Samstag, 11.11.2017, 09h30 bis 18h00, Diskus Centre at Unite, 128 Theobald's Road, Holborn, London, WC1X 8T, Veranstalter: EJDM und Haldane Society mit Unterstützung von Unite the union und Institute for Employment Rights IER

www.eldh.eu/de/termine/termin/european-union-brexit-the-future-of-workers-rights-278/

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