VDJ Info 13/2023 vom 07.11.2023
Appell von 154 Organisationen: Die Menschenwürde gilt für alle – auch für Geflüchtete!
Wir erleben gerade eine erneute Verschiebung der Migrationsdebatte. Zuletzt wurde unter anderem immer wieder die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen und Leistungskürzungen für Geflüchtete gefordert. Bereits jetzt erhalten die Betroffenen vielfach lediglich reduzierte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). In der oft rassistisch aufgeladenen Debatte werden Gruppen gegeneinander ausgespielt, und die Menschenwürde der Betroffenen wird in Frage gestellt. Zusammen mit 153 weiteren Organisationen lehnt die VDJ sozial- und asylrechtliche Verschärfungen ab und fordert: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft und die Betroffenen müssen in das regulär Sozialleistungssystem einbezogen werden. Die vollständige Erklärung mit allen Unterzeichnenden findet sich hier.
Sofortiger Waffenstillstand im Nahen Osten!
In einer Erklärung vom 07.11.2023 schließt sich die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) den Forderungen der Vereinten Nationen und vieler anderer Länder und Hilfsorganisationen nach einem sofortigen Waffenstillstand an. Die humanitäre Lage in Gaza lässt eine weitere Blockade nicht zu, die zivilen Opfer haben ein erschreckendes Maß erreicht. Gleichzeitig verurteilt die VDJ unzweideutig das Massaker vom 07.10.2023, das sich perfide gegen jüdisches Leben richtete. Es gelte nichts gegeneinander aufzuwiegen, sondern in aller Deutlichkeit für das ungeteilte Menschen- und Völkerrecht und den Schutz der Menschen einzutreten. Die Erklärung fordert von der Bundesregierung, für die Freilassung aller Entführten, die Einstellung aller Angriffe auf Israel und die Beendigung der Blockade und Bombardierung Gazas einzutreten. Die vollständige Erklärung findet sich hier.
30 Jahre PKK-Verbot - kein Ruhmesblatt für den Rechtsstaat
In einer Erklärung vom 03. November 2023 wendet sich die VDJ gegen das seit 30 Jahren bestehende Betätigungsverbot gegenüber der PKK in der Bundesrepublik Deutschland. Nach dem Abschied der PKK vom gewaltsamen Kampf bedürfe es einer neuen Bewertung der PKK und ihrer vermeintlichen Umfeldorganisationen. Die Voraussetzungen für ein Verbot dürften nämlich nicht (mehr) vorliegen. Das Verbot diene auch nicht "deutschen Sicherheitsinteressen", sondern allein den politischen Interessen der Türkei. Die vollständige Stellungnahme findet sich hier.
Europäische Jurist*innen fordern eine Intervention zugunsten ihrer Kollegin Nasrin Sotoudeh
Zusammen mit vielen weiteren juristischen Organisationen fordert die Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt (EJDM) ihre Regierungen, die EU und weitere Akteure auf, konkrete politische Schritte zum Schutz der Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh zu unternehmen, die am 29.10.2023 in Teheran verhaftet wurde. Sie befindet sich in einem für seine schlechten Haftbedingungen bekannten Gefängnis. Die Organisationen sehen die Gesundheit und das Leben ihrer Kollegin in Gefahr und fordern die sofortige Freilassung und den Schutz ihrer Kolleg*innen im Iran. Die vollständige Erklärung findet sich hier.
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Rechtsschutzsekretärin bei der GEW in München gesucht!Zunächst befristet bis 31.12.2025 bin der Landesrechtsstelle der GEW Bayern in München. Thematisch geht es um die Beratung von Mitgliedern im Arbeits-, Sozial-, Beamten- und Schulrecht sowie die Beratung und Schulung von Betriebs- und Personalräten. Gesucht wird eine Volljurist*in mit Spezialisierung in zwei der genannten Bereichen. Alle Infos zur Ausschreibung und einen Kontakt finden Interessierte hier.
Rechtssprechungsüberblick
Überlange Untersuchungshaft. Mit Beschluss vom 21. September 2023 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde eines Untersuchungsgefangenen wegen überlanger Dauer eines Haftprüfungsverfahrens stattgegeben. Der Beschwerdeführer befand sich fast ein Jahr in Untersuchungshaft, bevor das zuständige Gericht die Fortdauer der Untersuchungshaft - nach Verstreichen mehrere prozessualer Fristen - anordnete. Das Verfassungsgericht sah den Beschwerdeführer deshalb in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt. Die Pressemitteilung des Gerichts findet sich hier.
Wiederaufnahmeverfahren und Verbot der Zweitbestrafung. Mit Urteil vom 31. Oktober 2023 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Ausweitung des Wiederaufnahmeverfahrens in § 362 Nr. 5 StPO für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Mit der Gesetzesänderung wurde das Tatbestandsmerkmal "neue Tatsachen oder Beweismittel" für bestimmte Straftaten als Wiederaufnahmegrund in die Strafprozessordnung aufgenommen. Das Bundesverfassungsgericht sah dies - im Gegensatz zu den bestehenden Wiederaufnahmegründen - als nicht mehr mit Art. 103 Abs. 3 GG vereinbar. Das Urteil erging bei 6 zu 2 Stimmen im Senat an. Neben positiven Reaktionen in bürgerrechtlichen Kreisen im Sinne einer Stärkung des Rechtsstaats und der Wahrung verfassungsrechtlicher Wertungen äußerten sich auch kritische Stimmen, unter anderem Christian Rath in der tageszeitung, die die Entscheidung als kleinlich und zu streng kritisierten. Die Pressemitteilung des Gerichts findet sich hier.