VDJ Info 14/2019 eXtra vom 28.11.2019

VVN: Antifaschismus ist Verfassungsauftrag - Gemeinnützigkeit der Baustoff für eine vielfältige Zivilgesellschaft

In einer Erklärung vom 28.11.2019 hat die VDJ die sofortige Aufhebung der Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA gefordert. In Zeiten, in denen rechte Gesinnung zunehmend "gesellschaftsfähig" werde, sei antirassistisches und antifaschistisches Engagement überlebenswichtig, um den offenen Meinungsdiskurs zu verteidigen und demokratische Räume zu erhalten. "Die Entziehung der Gemeinnützigkeit kann nur als Versuch gewertet werden", so der Bundesvorsitzende Joachim Kerth-Zelter, "das politische Klima zu vergiften. Der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit zu entziehen und damit ihre engagierte Arbeit durch finanzielle Belastungen zukünftig unmöglich zu machen, ist gerade wegen der Gründungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland unerhört".

Die VDJ unterstützt die Erklärung von #unteilbar: "ANTIFASCHISMUS IST GEMEINNÜTZIG", in der gefordert wird:

• Dass das Land Berlin dem Beispiel NRWs folgt und die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA anerkennt.

• Damit die Arbeitsfähigkeit der VVN-BdA nicht beeinträchtigt wird, soll die Vollziehung der Bescheide zur Zahlung/Steuerzahlung ausgesetzt werden.

• Politisches Engagement der kritischen und demokratischen Zivilgesellschaft muss im Zuge der anstehenden Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts durch das Bundesfinanzministerium gestärkt und zweifelsfrei abgesichert werden!

• Wir brauchen ein „Demokratiefördergesetz“, das seinen Namen verdient und eine nachhaltige und bedarfsgerechte Finanzierung zivilgesellschaftlich getragener Projekte sicherstellt.

Wir rufen alle Kolleginnen und Kollegen auf, die Erklärung von #unteilbar zahlreich zu unterstützen!

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