VDJ Info 15/2019 vom 09.12.2019

VDJ fordert Julian Assenge als politischen Flüchtling anzuerkennen!

In einer vom Bundesvorstand beschlossenen Erklärung vom 03.12.2019 fordert die VDJ, Julian Assange als politischen Flüchtling anzuerkennen und verlangt von Großbritannien die Einhaltung seiner Verpflichtung aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, die ein Verbot unmenschlicher Behandlung und Bestrafung verbietet (Art. 3) und damit das Verbot der Auslieferung an einen Staat, in dem eine solche Behandlung droht und in dem er keine Chance auf ein faires Verfahren hat. Angesichts des sich dramatisch verschlechterten Gesundheitszustand von Assange, über den der UNO-Sonderberichtserstatter Nils Melzer nach einem Besuch von Assange im Oktober berichtet hat, schließt sich die VDJ dem Appell von mehr als 60 Ärzten an die britische Innenministerin an, in dem eine Verlegung von Assange aus dem Hochsicherheitsgefängnis in eine medizinische Einrichtung verlangt wird.

Bayerisches Integrationsgesetz ist teilweise verfassungswidrig

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 03.12.2019 den Anträgen der Landtagsfraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen teilweise stattgegeben: So verletzt die gesetzliche Verpflichtung, die in der Präambel des Bayerischen Integrationsgesetzes definierte „Leitkultur“ in Rundfunk- und Telemedienangeboten zu vermitteln, die Rundfunkfreiheit und das Recht der freien Meinungsäußerung. Die Befugnis der Sicherheitsbehörden, Personen allein aufgrund einer bestimmten Einstellung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu einem Grundkurs über deren Werte zu verpflichten, stellt ebenfalls einen unzulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar. Die im Gesetz vorgesehene Bußgeldsanktion bei Aktivitäten, die auf eine Ersetzung der bestehenden verfassungsmäßigenOrdnung durch eine andere Rechtsordnung abzielen, verstößt gegen die abschließende bundesgesetzliche Regelung des strafrechtlichen Staatsschutzes.

Kommentar in der SZ vom 04.12.2019

Erklärung zur VVN "Antifaschismus ist gemeinnützig" unterstützen!

Der Bundesvorstand der VDJ wiederholt den Aufruf, die Erklärung von #unteilbar ANTIFASCHISMUS IST UNTEILBAR, in der die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA verurteilt wird, zahlreich zu unterstützen!

In der Stellungnahme vom 28.11.2018 hatte die VDJ die Bedeutung des antifaschistischen Engagements in der gegenwärtigen Situation in der Bundesrepublik Deutschland besonders unterstrichen und die Entziehung der Gemeinnützigkeit als Versuch gewertet werden, das politische Klima weiter zuzuspitzen und zu vergiften. Der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit zu entziehen und damit ihre engagierte Arbeit durch finanzielle Belastungen zukünftig unmöglich zu machen, ist gerade wegen der Gründungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland unerhört.

Geschwister-Scholl-Preisträger Ahmet Altan erneut in Haft

Ahmet Altan, türkischer Schriftsteller und Journalist sowie Ehrenmitglied des Deutschen PEN-Zentrums, ist nur eine Woche nach seiner Freilassung und vor der Entgegennahme des ihm von der Stadt München und dem bayerischen Börsenverein des Buchhandels diesjährig verliehenen Geschwister-Scholl-Preises erneut inhaftiert worden. In seiner aus der Haft übermittelten Rede spricht er sich gegen Hass und Nationalismus aus: "Wenn Nationalismus, Hass, Schlechtigkeit und Dummheit in angereichertem Maße zusammenfinden, entsteht eine toxische Mischung. Gegen diese tödliche Krankheit wirken als Gegengift Mitleid, Güte und Klugheit, doch muss auch der hässlichen Fratze des Nationalismus die Maske der Heiligkeit abgerissen werden, hinter der dieser sich versteckt."

Ehrenpreis des Netzwerks kurdischer AkademikerInnen an Norman Paech

Prof. Dr. Norman Paech erhielt am 07.12.2019 in Köln den Ehrenpreis des Netzwerkes kurdischer AkademikerInnen e. V. für herausragende wissenschaftliche Expertise und zivilgesellschaftliches Engagement. In seiner Laudatio würdigte der Rechtsanwalt und Publizist Rolf Gössner nicht nur den Theoretiker des Völkerrechts mit interessanten Forschungen und wichtigen wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern ebenso auch den couragierten "Praktiker" des Völkerrechts, der das Völkerverbindende sucht und völker- und menschenrechtswidrige Zustände und Entwicklungen in aller Welt erfahrbar macht und anprangert. (…) Mit seinen rechtspolitischen Interventionen taucht Norman Paech voll hinein in völkerrechtliche Konflikte, hinein in Gefahren und Widernisse vor Ort – ob in Afrika, Asien, Lateinamerika, Europa, im Nahen und Mittleren Osten, etwa im Palästina-Israel-Kon­flikt, oder in der Türkei, in Syrien, Irak und Kurdistan. (…)

VG Gießen: NPD-Wahlplakat "Stoppt die Invasion: Migration tötet" nicht volksverhetzend, sondern teilweise Beschreibung der Realität

Nach der Entscheidung des VG Gießen vom 09.08.2019 (Az. 4 K 2279/19) ist das Wahlplakat der NPD zur Europawahl 2019 mit dem Slogan "Stoppt die Invasion: Migration tötet - Widerstand jetzt" nicht volksverhetzend, sondern stelle die Realität teilweise dar. Die beklagte Gemeinde Ranstadt hat Berufung gegen das Urteil beim Hess. Verwaltungsgerichthof (Az. 8 A 2162/19) eingelegt.

Die Neue Richtervereinigung hat in ihrer Erklärung vom 03.12.2019 die Ausführugen im Urteil scharf kritisiert und angemerkt, dass der Berichterstatter Tatsachen verdreht und krude historische Vergleiche hergestellt habe sowie absichtlich selektiv mit etymologischen Herleitungen umgegangen sei. So habe er sich sowohl die Terminologie als auch Botschaft der verfassungsfeindlichen NPD zu eigen gemacht und mit juristisch unhaltbarer Argumentation ausgeführt, dass der Slogan eine teilweise Beschreibung der Realität sei, weil es sich im Jahr 2015 in gewissem Sinn um eine Invasion gehandelt habe und eine „übermäßige Migration“ zu Tötungsdelikten und auch zum „Tod der deutschen Kultur“ führen könne.

Kritisch und umfassend setzt sich auch Pia Lorenz in ihrem Beitrag in der LTO vom 02.12.2019 mit der Entscheidung auseinander und merkt an, dass sich das Gericht mit abweichender Rechtsprechung, insbesondere u. a. den Entscheidungen des VG Dresden vom 20.05.2019 (Az. 6 K 385/19), der Eilentscheidung des Sächsischen OVG vom 23.05.2019 (Az. 3 B 155/19) und des VG Düsseldorf vom 21.05.2019 (Az. 20 L 1449/19) nicht auseinandersetzt.

Auch in 2020: Unterstütze #unteilbar mit deiner Spende!

Auch in 2020 wollen wir mit öffentlichen Aktionen und Demonstrationen für eine Gesellschaft eintreten, in der wir unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Beeinträchtigung und sexueller Orientierung solidarisch zusammen leben. Eine Gesellschaft in der wir zusammen halten, statt uns gegeneinander ausspielen zu lassen, in der Armut und Ausgrenzung nicht akzeptiert werden und in der verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen umgegangen wird.
Dafür brauchen wir deine Unterstützung: Um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen, sind wir auf Spenden angewiesen – für den Druck von Flyern, Plakaten und Aufklebern, für die technische Ausstattung, für Lautis und Bühnen im öffentlichen Raum und für unsere drei Teilzeitstellen in Berlin und Dresden. Sie stemmen die Kommunikation, Koordination und Organisation in unserem großen Bündnis, laden zu Treffen ein, beantworten Anfragen und schaffen den Rahmen, in dem sich viele Ehrenamtliche engagieren.

Hier alles rund um's Spenden (Formular, Spendenbescheinigung etc.)

Stellengesuch – Anstellung als Anwältin

- Suche Kanzlei, vorzugsweise mit den Schwerpunkten Migrationsrecht, Strafrecht oder Öffentliches Recht -

Nach Absolvierung des 2. Examens im Herbst halte ich nun Ausschau nach einer Kanzlei, die auf der Suche nach einer jungen und engagierten Kollegin im Rahmen einer Anstellung ist.

Während meiner Referendariatsstationen habe ich insbesondere vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Migrations- und Strafrecht erhalten sowie bereits selbstständig Gerichtstermine wahrgenommen.

Ich bin ansässig in Köln, sodass ich mich insbesondere über Angebote aus dem Rheinland freuen würde!

Weitere Unterlagen schicke ich bei Bedarf sehr gerne zu!

Kontakt: j.schulzebuxloh@posteo.de

Termine - Veranstaltungen

• Düsseldorf: Informationsveranstaltung am 19.12.2019 von 19.00 - 21.30 Uhr -  "Algerien aktuell: Der Weg zu mehr Demokratie und Stärkung der Menschen- und Frauenrechte" mit Rechtsanwältin Beya MERAD aus Algerien im Zakk, Fichtenstr. 40, 40233 Düsseldorf. Veranstalter: Vereinigung Demokratische Juristinnen und Juristen, Rosa-Luxemburg-Stiftung NRW und Rosa-Luxemburg-Club Düsseldorf.

• Berlin und noch gesondert bekanntzugebende Orte: Tag des/ der bedrohten Anwalts/ Anwältin am Fr, 24.01.2020 in Solidarität mit pakistanischen Kolleg*innen. Weitere Informationen folgen.

• Unsere Fortbildungsveranstaltungen

- Arbeitsrecht: 28.03. und 10.10.2020 in FfM.

- Familienrecht: 25.04., 20.06. und 12.09.2020 in FfM

Auf ein Neues!

Auf den letzten Jahresmetern allen Bezieherinnen und Beziehern des VDJ Info einen möglichst stressfreien Ausstieg aus 2019, entspannte Tage zwischen den Jahren und einen guten Aufbruch ins neue Jahr mit all den "Baustellen", an denen wir bereits in diesem Jahr gearbeitet haben.

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