VDJ Info 2/2021 vom 08.02.2021

Trotz BFH-Urteil zu Attac - zivilgesellschaftlichen Engagement ist gemeinnützig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 10.12.2020 die Revision des globalisierungskritischen Netzwerks Attac gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom Februar 2020 zurückgewiesen. Das Urteil stellt einen Angriff auf zivilgesellschaftliches Engagement und eine Bedrohung vieler vergleichbarer Organisationen dar. Attac kommentierte: "Offenbar liegt dem BFH nichts daran, den auch unter Fachleuten entstandenen Eindruck zu korrigieren, er habe sich in seinem Urteil über die Gemeinnützigkeit von Attac mehr von politischen als rechtswissenschaftlichen Erwägungen leiten lassen. Mit ihrer juristisch umstrittenen, überaus engen Auslegung der gemeinnützigen Zwecke der politischen Bildung und der Förderung des demokratischen Staatswesens behindern die Richter*innen am BFH die Arbeit von tausenden fürs Gemeinwohl engagierten Vereinen." Nach Erschöpfung des ordentlichen Rechtswegs steht nun eine Verfassungsbeschwerde zum BVerfG an. Die Pressemitteilung von attac findet sich hier. Das Urteil kann hier nachgelesen werden.

OVG NRW: Keine Rückstellung von Asylsuchenden nach Griechenland

Das Oberverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 21. Januar 2021 entschieden, dass Asylanträge von in Griechenland anerkannten Schutzberechtigten grundsätzlich nicht als unzulässig abgelehnt werden dürfen, weil aktuell eine ernsthafte Gefahr besteht, dass elementarsten Bedürfnisse (das Gericht nennt "Bett, Brot, Seife“) für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können. Die Vorinstanzen hatten einen Schutz noch abgelehnt, weil trotz der "schwierigen Verhältnisse" keine Anhaltspunkte vorlägen, dass die Kläger*innen in eine "menschenunwürdige Situation" geraten könnten. Diese Argumentation hat das OVG zurückgewiesen. Die Pressemitteilung des Gerichts findet sich hier.

BVerfG: Staatswohl rechtfertigt Geheimhaltung von V-Person-Führern vor dem Untersuchungsausschuss

Mit Beschluss vom 16.12.2020 hat das BVerfG festgestellt, dass das "Staatswohl" die Geheimhaltung von V-Personen-Führern auch vor einem Untersuchungsausschuss des Bundestages rechtfertige. Dabei argumentierte das Gericht, dass ohne umfassende Geheimhaltung das V-Personen-System insgesamt gefährdet sei, worin das Gericht dann eine Gefährdung der Funktionalität der "Nachrichtendienste" erkannte. In einem dritten Schritt setzte das BVerfG die Funktionalität der Geheimdienste mit dem "Staatswohl" gleich. Die leider wenig überraschende Entscheidung liest sich als weiteres Beispiel für eine fehlende Sensibilisierung gegenüber den Geheimdiensten und erfolgte im Sinne einer als "Staatsräson" missverstandenen Regierungs- und Behördenfreundlichkeit. Die Pressemitteilung des Gerichts ist hier nachzulesen.

OLG Frankfurt bestätigt Illegalisierung von Informationen zum Schwangerschaftsabbruch

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 19.01.2021 die Verurteilung von Kristina Hänel wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche für rechtskräftig erklärt und ihre Revision zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts verstoße Hänel mit den auf ihrer Homepage zur Verfügung gestellten Informationen über Schwangerschaftsabbrüche gegen den Abtreibungsparagrafen § 219a StGB. Hänel kündigte an, gegen die nicht anfechtbare Entscheidung des OLG Verfassungsbeschwerde einzulegen. „In anderen Ländern wie Irland, Argentinien, Südkorea werden die Gesetze liberalisiert, nirgends sonst gibt es einen Strafrechtsparagrafen, der sachliche Informationen verbietet“, sagte Hänel nach der Urteilsverkündung.

Bewilligung von Sonntagsarbeit bei Amazon war rechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 27.01.2021 festgestellt, dass die Bewilligung von Sonntagsarbeit im Dezember 2015 beim Onlinehändler Amazon rechtswidrig war. Die versprochene "same day delivery" sei kein von außen auf das Unternehmen einwirkender Umstand, so dass die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nach § 13 Abs. 3 Nr. 2b ArbZG nicht vorlagen. Die Pressemitteilung des Gerichts findet sich hier.

Ak-Sozialrecht in der VDJ - Weiterhin Aktive und Interessierte gesucht!

Bereits im letzten Newsletter haben wir Interessierte aufgerufen, sich für eine Teilnahme an einem neu zu gründenden Ak-Sozialrecht in der VDJ zu melden. Diesen Aufruf wollen wir erneuern und hoffen auf weiteren Zuspruch, um ein zunächst digitales Planungstreffen in die Wege leiten zu können. Jede Unterstützung ist erwünscht, meldet Euch bei Interesse unter bundessekretaer@vdj.de

Lesenswert: Milosz Matuschek kommentiert den Fall Assange als "Sündenfall der westlichen Welt"

Werden zukünftige Studierende der Rechtswissenschaft den Fall Assange wegen seiner unwahrscheinlichen Verstrickungen behandeln müssen und werden sie sich fragen, ob das alles real sein kann? Diese Frage stellt Milosz Matuschek in seinem Beitrag und kommentiert dabei das Vorgehen im Fall Assange als einen Sündenfall der westlichen Welt. Der Beitrag findet sich hier.

Hörenswert: Esther Bejarano im Gespräch

Der Podcast mit Sandra Maischberger lebt von der Präsenz der Gesprächspartnerin, die mit 95 Jahren aufmerksam und wach die Entwicklungen in Deutschland beobachtet. Der Link zum Podcast findet sich hier.

Neuer Geschäftssitz der VDJ seit 01.01.2021 in Frankfurt am Main

Ort der Geschäftsstelle der VDJ ist seit Januar 20121 das Büro des Bundessekretärs Dr. Andreas Engelmann in 60311 Frankfurt am Main, Saalgasse 10, Email: Bundessekretaer@vdj.de

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