VDJ Info 06/2018 vom 24.04.2018

Bundesweit Proteste gegen neue Polizeigesetze

Mehrere Bundesländer sind daran gegangen, erheblich ihre Polizeigesetze zu verschärfen. Eine ganz große Koalition der "inneren Sicherheit" bestimmt die innere Großwetterlage.

http://www.grundrechtekomitee.de/node/901

Allen voran das Bundesland Bayern und der nun auf Bundesebene agierende Innenminister Seehofer, der das bayerische (Un-)Wesen durchgängig bundesweit als "Musterpolizeigesetz" andient.

https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/seehofers-plaene-100.html

Hierzu eine kompakte Darstellung zum Bayerischen Polizeiaufgabengesetz: http://www.labournet.de/interventionen/grundrechte/grundrechte-all/polizeistaat/erneut-verschaerft-polizeiaufgabengesetz-bayern/

Gegen die beabsichtigten Novellierungen der Polizeigesetze haben sich in mehreren Bundesländern Aktionsbündisse und Netzwerke gebildet.

In Bayern:

no-pag.de

http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/nopag-immer-mehr-kritik-am-bayerischen-polizeigesetz-1.7500239

In Nordrhein-Westfalen:

www.facebook.com/Nein-zum-neuen-Polizeigesetz-NRW-2068263010080525/

In Bremen:

brementrojaner.de

Menschenrechtsorganisationen appellieren an die Bundespolizei, sich nicht an Abschiebeflügen zu beteiligen

In einer gemeinsamen Erklärung vom 23.04.2018 appellieren das Komitee für Grundrechte und Demokratie, die Flüchtlingsräte Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein und die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen an die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, sich nicht an den Abschiebungen zu beteiligen und nicht williger Vollstrecker einer gnadenlosen Abschiebemaschinerie zu sein.

www.vdj.de/mitteilungen/nachrichten/nachricht/appell-an-die-beamtinnen-und-beamten-der-bundespolizei-sich-nicht-an-abschiebungen-zu-beteiligen

Whistleblower Netzwerk zum Entwurf der EU-Richtlinie zum Whistleblower Schutz

Das Whistleblower Netzwerk begrüßt grundsätzlich die Initiative und Ansätze zum Schutz von Whistleblowern zum Schutz von Whistleblowern, kritisiert aber gleichzeitig, dass relevante Rechtsbereiche ausgeklammert werden, so von Arbeitnehmerrechten über Handelsabkommen, Migration, Asyl und außenpolitische Angelegenheiten bis hin zum Energierecht (außer Atomenergie). Wenn also nur die Mindeststandards umgesetzt würden, bedeute das für potentielle Whistleblower kein Mehr, sondern ein Weniger an Rechtssicherheit in Bezug auf das, was sie ungestraft aufdecken dürfen. Nach seiner Auffassung brauche es "klare Vorgaben und keinen Flickenteppich rechtlicher Regelungen. Generell muss als Richtschnur dienen, dass gravierende Rechtsbrüche nicht dem Geheimschutz unterliegen dürfen."

www.whistleblower-net.de/blog/2018/04/23/entwurf-einer-eu-richtlinie-zum-whistleblower-schutz/

EuGH: Gerichtliche Kontrolle beim Erfordernis, dass Bewerber bei der Besetzung einer Stelle bei der Kirche einer bestimmten Religion angehören muss

Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 17.04.2018 - C -414/16 - auf Anrufung des BAG zur Auslegung der Antidiskrmiminierungsrichtlinie entschieden, dass das Erfordernis - bei einer Bewerbung bei einer von der Kirche zu besetzenden Stelle - einer bestimmten Religion angehören zu müssen, qualifiziert gerichtlicher Kontrolle unterliegt.

Demnach haben die staatlichen Gerichte zu prüfen, ob die Anforderung notwendig und angesichts des Ethos der betreffenden Kirche (bzw. Organisation) aufgrund der Art der in Rede stehenden beruflichen Tätigkeit oder der Umstände ihrer Ausübung objektiv geboten ist. Zudem muss die Anforderung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einklang stehen, d. h. sie muss angemessen sein und darf nicht über das zur Erreichung des angestrebten Ziels Erforderliche hinausgehen.

curia.europa.eu/juris/celex.jsf=

G20: Die Aufarbeitung geht weiter...

Die Sonderausschusssitzung in der Hamburgischen Bürgerschaft zu G20 beschäftigte sich am 05. April 2018 mit der Durchführung des Gipfels, insbesondere mit der operativen Umsetzung des Sicherheitskonzepts vor und während des Gipfels und den Verläufen der Versammlungen "Welcome to Hell" und "Hedonistisches Massencornern".

Hierbei ging der als Auskunftsperson geladene Leitende Polizeidirektor a. D. Udo Behrendes insbesondere auf die Bedeutung einer "belastbaren Dialog- und Vertrauenskultur" im Rahmen von versammlungsrechtlicher Kooperation ein und stellte fest, dass beim Versammlungsgeschehen Chancen verspielt werden, wenn man schon vor eigentlicher Kooperation bestimmte Grenzen und mit dem grundsätzlichen Campverbot und dem großflächigen Demonstrationsverbot Zeichen setzt, bevor man überhaupt anfängt, zu kooperieren.

www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/62063/protokoll-der-%c3%b6ffentlichen-sitzung-des-sonderausschusses-gewaltt%c3%a4tige-ausschreitungen-rund-um-den-g20-gipfel-in-hamburg-.pdf

Militärschlag gegen Syrien ist völkerrechtswidrig

Der Wissenschaftliche Dienst hat zu den "Völkerrechtlichen Implikationen des amerikanisch-briitsch-französischen Militärschlags vom 14. April 2018 gegen Chemieeinrichtungen in Syrien" festgestellt, dass der Militärschlag das Repressalienverbot verletzt und auch nicht durch die Doktrin der humanitären Intervention gerechtfertigt ist.

www.eldh.eu/fileadmin/user_upload/ejdm/publications/2018/wd-2-048-18-pdf-data.pdf

Nachruf auf Dr. jur. Ursula Bücker (1947 - 2018)

Per aspera ad astra  

Joan Baez singt im Lied „Diamonds and Rost“ aus dem Jahre 1974 über Bob Dylan: „You burst on the scene, already a legend“. Eine Übertreibung sicherlich, aber auch ein Ausdruck für Wertschätzung und Zuneigung. Es ist nicht abwegig, in Erinnerung an Ursula Bückers Eintritt in die VDJ-Regionalgruppe Dortmund zehn Jahre später an diese Baez/Dylan-Kombination zu denken.

Ursula hatte zuvor in Hamburg studiert und promoviert (als Mitbringsel aus Hamburg fand sich in ihrem Wohnzimmerschrank in Schenkenberg Geschirr aus dem Nachlass der berühmten Edgar-Wallace-Schauspielerin Elisabeth Flickenschildt). Ursula hatte zudem in London gelebt und war Meisterin gekonnter englischer Kommunikationstechniken („Oh, my dear, how are you doing?“). Sie hatte private Bindungen nach Stuttgart und erzählte vom Segeln auf Nord- und Ostsee. Alles Dinge, die im hausbackenen Dortmunder VDJ-Milieu Bewunderung auslösten.

Ursulas Umzug nach Dortmund, wo sie alsbald eine florierende Anwalts- und Notarkanzlei gründete, war eine Rückkehr in ihre Heimatstadt. Ihren Eltern gehörte der Bürobedarfshandel in der Saarbrücker Straße 22 im Dortmunder Gerichtsviertel. Gerne erzählte Ursula im Freundeskreis, wie sie als Kind von ihren Eltern losgeschickt worden ist, um bei Kunden ausstehende Raten einzusammeln („Wir schicken Ihnen unsere Ursel vorbei“). Ein Dortmunder VDJ-Kollege erinnert sich, wie er 1964 seinen Vater begleitete, als dieser bei Bückers die Olympiaschreibmaschine Marke „SM9“ erwarb.

Ursulas Eintritt in die praktizierende Juristenszene hat Folgen, in Dortmund und über Dortmund hinaus. Sie verfasst alsbald (zusammen mit dem Richter Walter Schramm) einen Aufsatz zum Thema „Die Rechtsprechung zu den `Radikalen im Öffentlichen Dienst´- eine verfassungswidrige Überreaktion?“. Der Aufsatz wird Grundlage einer Veranstaltung der VDJ zum Thema „Berufsverbote“ mit großem Echo. Teilnehmer sind u.a. das damals bundesweit bekannte Berufsverbotsopfer Hans Meister und der Vorsitzende des Dortmunder Anwaltsvereins Dr. Manfred Möhlmeier. Ursula vertritt die VDJ-Dortmund bei der Anti-Apartheid-Bewegung, für die die VDJ-Dortmund zuvor DM 1.000,— (eintausend DM) gesammelt hatte.

1986 leitet sie die Dortmunder VDJ-Delegation bei der IVDJ-Tagung in Paris. Ab 1986 gehört sie der Redaktion des VDJ-Forums an, der VDJ-Mitgliederzeitung, die nicht zuletzt unter Ursulas Mitwirkung ihren publizistischen Höhepunkt erreicht. Ursula initiiert einen gender-gemäßen Namensänderungsantrag der Satzung des Dortmunder Anwalt- und Notarvereins. Sie bereitet maßgeblich mit anderen Dortmunder Kolleg*innen eine VDJ-Gedenkveranstaltung in Dortmunds „Steinwache“ vor, dem Ort von NS-Verbrechen und spricht auf der 1987 veranstalteten Tagung „Dritte Gewalt im Wandel?“ zu den „Perspektiven demokratischer Rechts- und Berufspraxis“.

Von 1987 bis 1992 ist sie stellvertretende Bundesvorsitzende der VDJ. 1993 gründet sie die Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt (EJDM) mit und ist viele Jahre als Vorstandsmitglied Schatzmeisterin der Vereinigung.

Nach 1991 in Brandenburg als Notarin tätig, verteidigt sie als SPD-Juristin in einem Parteiausschlussverfahren das SPD-Mitglied Klaus Eschen (gelegentlicher Redner auf VDJ-Veranstaltungen, ehemaliger RAV-Vorsitzender, früherer Berliner Verfassungsrichter und Notar in Teltow), weil dieser zur Bundestagswahl für den Grünen Hans-Christian Ströbele geworben hatte.

Die Aufzählung von Ursula Bückers Tätigkeiten ließe sich fortsetzen. Es muss hier genügen, auf ihren größten und nachhaltigsten Erfolg zu verweisen. Ursula Bücker gelingt das, wovon Menschen träumen. Vorgeschichte: Am 05. Dezember 1986 erscheint in der Wochenzeitung „Die Zeit“ ein Artikel von Marion Gräfin Dönhoff: „Der vergessene Opfergang - Eine Mutter kämpfte gegen Hitler“. Es geht um den Rechtsanwalt Hans Litten, der am 5. Februar 1938 im KZ Dachau seinem Leben ein Ende setzt, nach fast fünfjähriger KZ-Haft. In der VDJ hat dieser Artikel große Wirkung und führt auf Anregung des damaligen Bundesvorsitzenden Norman Paech zur Einrichtung des „Hans-Litten-Preises“. Ursula Bücker reicht dies nicht. Über die Bezirksvertretung Dortmund-Innenstadt-Ost gelingt es ihr in jahrelanger Kleinarbeit, die Stadt Dortmund dazu zu bewegen, einen Teil der Saarbrücker Straße umzubenennen, wo sich 1989 das Hauptgebäude der Dortmunder Staatsanwaltschaft befindet. Dieser Teil der Saarbrücker Straße wird zur „Hans-Litten-Straße“. In seinem Nachwort zum Buch „Eine Mutter kämpft gegen Hitler“ von Irmtraud Litten beginnt Heribert Prantl mit dem lapidaren Satz: “In Dortmund gibt es eine Hans-Litten-Straße, in Berlin auch.“

Welch schönes Vermächtnis hat uns Ursula Bücker, die jetzt im Alter von 70 Jahren verstorben ist, hinterlassen. Wir werden Ursula Bücker in liebender und ehrender Erinnerung behalten.

H. Gerry Tannen

Lesegut: "Zivil- und strafrechtliche Unternehmensverantwortung für Menschenrechtsverletzungen"

Der vor kurzem erschiene Band "Zivil- und strafrechtliche Unternehmensverantwortung für Menschenrechtsverletzungen" - herausgegeben von Markus Krajewski, Franziska Oehm und Miriam Saage Maaß - ist das Ergebnis eines Gemeinschaftsprojekt der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen und Nürnberg und des ECCHR in Berlin. Er enthält Untersuchungen zu zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen unternehmerischen Handelns bei Menschenrechtsverletzungen. Im Zentrum stehen dabei deutsches Zivil-, Handels- und Internationales Privatrecht sowie deutsches und internationales Strafrecht. Die Beiträge dieses Bandes fassen den aktuellen Forschungs- und Diskussionsstand zusammen und zeigen sowohl rechtspolitische Handlungsmöglichkeiten als auch weiteren Forschungsbedarf auf. Die in dem Band erörterten und analysierten Fragen sind zugleich als Ausgangspunkt und Referenzrahmen für ein besseres Verständnis und eine Weiterentwicklung des Zusammenhangs von Wirtschaft und Menschenrechten.

www.springer.com/de/book/9783662550151

Termine - Veranstaltungen

• Düsseldorf: Kundgebung vor dem Landtag NRW (Nähe Haupteingang) am 26.04.2018, 09h30 gegen das neue Polizeigesetz NRW, Veranstalter: Netzwerk "Nein zum neuen Polizeigesetz NRW": www.facebook.com/Nein-zum-neuen-Polizeigesetz-NRW-2068263010080525/

• Berlin: Podiumsdiskussion "Kein Schlusswort - Der NSU-Prozess und der Stand der Aufklärung" Dienstag 08.05.2018 um 19h00, Akademie der Künste, Berlin
mit  İmran Ayata, Antonia v.d. Behrens, Sebastian Scharmer, Katrin Röggla, Heike Kleffner; Veranstalter: NSU Watch und RAV: http://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/kein-schlusswortbr-der-nsu-prozess-und-der-stand-der-aufklaerung-561/

• München: Großdemonstration in München auf dem Marienplatz am Donnerstag,10.05.2018, ab13h00: "Nein zum Polizeiaufgabengesetz Bayern", Veranstalter: Bündnis NoPAG no-pag.de

• Frankfurt/M.: Frühjahrstagung des AK Familienrecht/Sozialpolitik, Sa, 26.05.2018, 10h00 bis 16h00 im Saalbau Gutleut, Rottweiler Straße 32, Frankfurt im großen Saal.

Themen, Ablauf und organisatorische Hinweise: http://www.vdj.de/aktivitaeten/termine/termine/ak-familienrecht-familienrecht-kompakt-in-frankfurt-m-sa-2605-0809-und-27102018/

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Termine - Veranstaltungen

• Düsseldorf: Kundgebung vor dem Landtag NRW (Nähe Haupteingang) am 26.04.2018, 09h30 gegen das neue Polizeigesetz NRW, Veranstalter: Netzwerk "Nein zum neuen Polizeigesetz NRW": www.facebook.com/Nein-zum-neuen-Polizeigesetz-NRW-2068263010080525/

• Berlin: Podiumsdiskussion "Kein Schlusswort - Der NSU-Prozess und der Stand der Aufklärung" Dienstag 08.05.2018 um 19h00, Akademie der Künste, Berlin
mit  İmran Ayata, Antonia v.d. Behrens, Sebastian Scharmer, Katrin Röggla, Heike Kleffner; Veranstalter: NSU Watch und RAV: http://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/kein-schlusswortbr-der-nsu-prozess-und-der-stand-der-aufklaerung-561/

• München: Großdemonstration in München auf dem Marienplatz am Donnerstag,10.05.2018, ab13h00: "Nein zum Polizeiaufgabengesetz Bayern", Veranstalter: Bündnis NoPAG no-pag.de

• Frankfurt/M.: Frühjahrstagung des AK Familienrecht/Sozialpolitik, Sa, 26.05.2018, 10h00 bis 16h00 im Saalbau Gutleut, Rottweiler Straße 32, Frankfurt im großen Saal.

Themen, Ablauf und organisatorische Hinweise: http://www.vdj.de/aktivitaeten/termine/termine/ak-familienrecht-familienrecht-kompakt-in-frankfurt-m-sa-2605-0809-und-27102018/

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