VDJ Info 18/2020 vom 23.11.2020

Verfassungsbeschwerde gegen Trojaner-Einsatz durch Verfassungsschutz und Predicitive-Policing-Befugnisse der Polizei in Hamburg

Der Hamburger Verfassungsschutz und die Polizei verfügen seit April 2020 über scharfe Überwachungsinstrumente: Der Verfassungsschutz darf mit Trojanern verschlüsselte Kommunikation ausforschen, die Polizei mittels Algorithmen Personenprofile erstellen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, die Humanistische Union, Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union und die Kritischen Jurastudierenden erheben heute Verfassungsbeschwerde gegen die entsprechenden Gesetzesänderungen. Die neuen Befugnisse sind angesichts bisheriger Behördenpraxis nicht nur höchstbedenklich, sondern so wie sie in Hamburg geregelt worden sind verfassungswidrig.

Geändertes Infektionsschutzgesetz weiter in der Kritik

Nachdem mehrere Oberverwaltungsgerichte die unzureichende gesetzliche Grundlage für grundrechtseinschränkende Maßnahmen in der Pandemie gerügt haben, verabschiedeten Bundestag und Bundesrat am 18.11.2020 in großer Eile den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen vom 03.11.2020 zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Im Rahmen der Sachverständigenanhörung wurden die verfassungsrechtlichen Anforderungen und deren Berücksichtigung im Gesetzentwurf unterschiedlich kritisch bewertet. Deutlich kritisiert wurde von Dr. Andrea Kießling von der Ruhr Universltät Bochum und von Prof. Dr. Anika Klafki von der Friedrich-Schiller-Universiät Jena die Umsetzung des Gesetzesvorbehalts und Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot.

Auch nach nunmehr in Gesetzesform gegossener in der "Praxis 'erprobter' Corona-Zwangsmaßnahmen während einer 'epidemischen Lage von nationaler Tragweite"' befürchtet Dr. Rolf Gössner in seinem Beitrag "Durchregieren per Dekret", "dass trotz lauter gewordener Forderungen nach stärkerer Beteiligung der Parlamente alles Weitere auch künftig den Regierenden in Bund und Ländern überlassen (bleibt), um eine 'maximale Flexibilität der Exekutive' in diesen Pandemie-Zeiten zu gewährleisten."

Coronastrategien

Auf die Information über das "Positionspapier von Wissenschaft und Ärzteschaft zur Strategieanpassung im Umgang mit der Pandemie" im VDJ Info 16/2020 gab es Widerspruch, u. a. weil das Papier kommentarlos verschickt worden ist und insbesondere kritisch-ablehnende Positionen nicht berücksichtigt worden sind.

Mit dem Hinweis auf dieses Papier, das in der Ärzteschaft umstritten ist und teilweise auf Ablehnung stößt, sollte von hier aus eine interne Debatte angestoßen werden, was nun auch geschehen ist.

Insbesondere der Marburger Bund hat das Strategiepapier kritisiert und angegriffen, "angesichts drastisch steigender Infektionszahlen gegen eine vermeintliche Verbotspolitik zu polemisieren und den Eindruck zu erwecken, dass 'ein bisschen Kontrollverlust' gar nicht weiter schlimm sei."

In einer Erklärung hat der das Strategiepapier unterstützende Virchowbund unterstrichen, dass dass Positionspapier "keine Unterstützung für Vertreter eines ,Laufenlassens zur Erreichung einer Herdenimmunität‘ sei und sich auch nicht dafür eigne einen plumpen Gegensatz zwischen Regierung und Ärzteschaft zu konstruieren“.

"100 Jahre Betriebsverfassung: Es kommt darauf an..." - Kritische Töne und Reformperspektiven auf Herbsttagung des AK Arbeitsrecht der VDJ

In seinem Konferenzbericht zu "100 Jahren Betriebsverfassung, der in der Zeitschrift Arbeit und Recht im Dezember 2020 in stark gekürzter Version erscheinen wird, hat Dr. Heiner Fechner die Spannweite der Veranstaltung nachgezeichnet, wonach "einige ursprüngliche Ideen der Räte zur betrieblichen und gesellschaftlichen Demokratisierung so quicklebendig sind wie vor 100 Jahren." Und anknüpfend an Bloch: "Utopien und die zu ihrer Verwirklichung ausgefochtenen sozialen Kämpfe können emanzipatorische, über ihre Zeit hinausweisende Gehalte besitzen und als kollektive, soziale 'Träume' lebendig bleiben, soweit sie historisch 'Unabgegoltenes' enthalten. Die in der Weimarer Zeit umkämpfte Idee einer Demokratie, die nicht vor den Fabriktoren und Ladentüren endet, andererseits jedoch auch über die betriebliche und Unternehmensebene hinausgeht und eine Verbindung zwischen gesellschaftlichen Grundsatzfragen und betrieblicher Mitbestimmung herstellt, war eine solche unabgegoltene Utopie, die die Konferenzbeiträge und -diskussionen durchzog. Von der Umsetzung der Klimaziele über die Inklusion sich als Lohnsklaven betrachtender Leiharbeitnehmer*innen bis zur Gestaltung der Digitalisierung. Auch die Brüche in der Geschichte der Betriebsverfassung kamen dabei nicht zu kurz."

OVG Berlin-Brandenburg: Verfassungsschutz darf Hans-Litten-Archiv nicht mehr als »extremistisch« bezeichnen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf nicht mehr behaupten, dass das Hans-Litten-Archiv e. V. in Göttingen eine "extremistische Gruppierung" sei, "die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt". Das stellte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 06.11.2020 - Az OVG 1 S 99.19 - fest.

Mit der Beschwerde war der Verein teilweise erfolgreich. So "durfte der Antragsgegner den Antragsteller zwar im Registeranhang des Verfassungsschutzberichtes 2018 als verfassungsfeindliche Bestrebung aufnehmen. Da der Antragsgegner den Antragsteller jedoch als Berichtsgegenstand im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) und Satz 2 BVerfSchG erfasst hat, ohne dabei darzulegen und zu belegen, dass der Antragsteller selbst eigene verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, ist insoweit im Registeranhang klarzustellen, dass der Antragsteller lediglich als Unterstützer einer Gruppierung aufgenommen worden ist, die ihrerseits verfassungsfeindliche Ziele verfolgt."

Hierzu auch die Stellungnahme des Hans-Litten-Archiv e. V. vom 09.11.2020 und die Berichterstatung in der Jungen Welt vom 11.11.2020

40 Jahre Krefelder Appell - Frankfurter Appell ruft zum bundesweiten Aktionstag am 05.12.2020 auf!

Anlässlich der am Veranstaltung zum 40. Jahrestages des Krefelder Appells am 15.11.2020  ging es retrospektiv um die Initialwirkung des Appells für die Friedensbewegung und um das Nachvollziehen der grundlegenden politischen und gesellschaftlichen Veränderungen in diesem Zeitraum und deren heutige Konsequenzen.

Der Frankfurter Appell - Abrüsten statt Aufrüsten-neue Entspannungspolitik jetzt! - ruft zum bundesweiten Aktionstag  für „Abrüstung und neue Entspannungspolitik“ am 5. Dezember 2020 auf und fordert angesichts einer rasant wachsenden Zerbrechlichkeit der Welt eine neue Friedens- und Entspannungspolitik, ein System gemeinsamer Sicherheit und kontrollierter Abrüstung. Der Rüstungsexport an Krisenregionen, an kriegsführende Staaten und an diktatorische oder autokratische Regime muss schnellstmöglich beendet werden.

Hierzu auch der Beitrag von Heribert Prantl in seiner Kolumne in der SZ.

Paritätischer Armutsbericht 2020: Armut in Deutschland auf Rekordhoch

Laut aktuellem Paritätischen Armutsbericht hat die Armutsquote in Deutschland mit 15,9 Prozent (rechnerisch 13,2 Millionen Menschen) einen neuen Rekord und den höchsten Wert seit der Wiedervereinigung erreicht. Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt in der Studie, dass alles darauf hindeute, dass die Auswirkungen der Corona-Krise Armut und soziale Ungleichheit noch einmal spürbar verschärfen werden. Der Verband wirft der Bundesregierung eine „armutspolitische Verweigerungshaltung“ vor und fordert unter der Überschrift „Gegen Armut hilft Geld” eine sofortige Anhebung der finanziellen Unterstützungsleistungen für arme Menschen sowie armutsfeste Reformen der Sozialversicherungen.

Die regionalen Armutsquoten sind über eine interaktive Karte aufzurufen.

Lesenswertes: "Recht gegen rechts - Report 2020"

Jüngst als neue Reportreihe ist "Recht gegen rechts" im Fischer Verlag (400 S., ISBN: 978-3-596-00250-4 ,14 €) erschienen, die jährlich rechtsextreme Tendenzen im Recht dokumentieren will und von Nele Austermann, Andreas Fischer-Lescano, Wolfgang Kaleck, Heike Kleffner, Kati Lang, Maximilian Pichl, Ronen Steinke und Tore Vetter herausgegeben wird.

Der Report verzeichnet die Entwicklungen im Recht, die aus dem Kontakt mit rechten Tendenzen in der Gesellschaft resultieren und bewertet sie. Gleichzeitig werden Rechtspraxen hervorgehoben, die sich dem Rechtsruck entgegenstellen. Ziel des Bandes ist es, anhand konkreter Beispiele einerseits die Tendenzen im Recht zu dokumentieren, die in die falsche Richtung laufen, und andererseits die Praxen hervorzuheben, die sich dem Rechtsruck entgegenstellen – um zu zeigen, wie der Resonanzraum für Rechte verkleinert werden kann.

Die VVN-BdA stellt das Buch in einer Online-Veranstaltung am Freitag, den 27.11.2020, 19h00 mit den Autoren Mehmet Daimagüler, Rechtsanwalt, und Ronen Steinke, Journalist der Süddeutschen Zeitung vor. Moderieren wird Cornelia Kerth, Bundesvorsitzende der VVN-BdA.

Nochmal: Spendenaufruf der EJDM/ VDJ: Für Anwältinnen und Anwälte, die Opfer des Erdbebens in Izmir wurden

VDJ und EJDM bitten auf Initiative der Anwaltskammer Izmir um Spenden für die schwer vom Erdbeben am 20.10.2020 in Izmir betroffenen Rechtsanwält*innen

Der Hauptteil der Zerstörungen fand statt im Stadtteil Bayrakli, in dem auch das Gerichtsgebäude und hunderte Anwaltsbüros liegen. Nach den Angaben der Anwaltskammer zerstörte oder beschädigte das Erdbeben die Privathäuser und Büros von tausenden Anwälten. Die Büros wurden dadurch unbenutzbar. Viele ihrer Akten liegen noch unter den Trümmern,

Da die Gemeinnützigkeit der EJDM e.V. vom zuständigen Finanzamt anerkannt ist, kann aus Gründen der Vereinfachung und wegen der steuerlichen Geltendmachung als Sonderausgaben, die Spende auf das Konto der EJDM e.V. eingezahlt werden und wird dann auf das Konto der Stiftung der Anwaltskammer Izmir weitergeleitet.

Kontoinhaber: EJDM e.V.
Betreff: Spende Anwaltskammer Izmir, Erdbebenopfer
IBAN: DE78 4401 0046 0334 6974 62,
BIC: PBNKDEFF440

Wenn Sie auf "Akzeptieren" klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Navigation auf der Website zu verbessern und die Nutzung der Website zu analysieren. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie Datenschutzrichtlinie